Wärmeschutz: Haustechnische Anlagen

Heizung und Kühlung, Lüftung, Warm- und Kaltwasser

Werkseitig ummantelte und wärmegedämmte Kupferrohre für Heizungs- oder Warmwasserleitungen
Dämmung von Heizungs- und Trinkwasserrohren
Dämmstoff mit niedriger Wärmeleitfähigkeit und hohem Wasserdampfdiffusionswiderstand (Produkt AF/Armaflex)

Die Dämmung von Rohrleitungen und Lüftungskanälen dient in erster Linie der Begrenzung des Energieverlustes der darin strömenden Medien. Die Dämmschicht unterbindet eine zu hohe Wärmeabgabe der Medien (z.B. Wasser oder Luft) nach außen und verhindert zugleich eine unzulässige Veränderung der Medientemperaturen durch äußere Einflüsse. Außerdem soll die Dämmung die Bildung von Kondenswasser an Leitungen verhindern, deren Temperaturen unter die der Umgebung fallen können. So muss z.B. eine Dämmung an Kühlleitungen dampfdiffusionsdicht ausgebildet sein. Eine zusätzliche Ummantelung des Dämmstoffes (z.B. mit Blech) ist bei Wand- und Deckendurchführungen oder in Technikräumen erforderlich.

Der Wärmeschutz von haustechnischen Anlagen und Anlagenteilen ist aus folgenden Gründen vorzusehen:

  • Verhinderung von Wärmeverlusten bei Heiz-, Warmwasser-, Zu- und Abluftleitungen
  • Verhinderung von Kälteverlusten bei Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen
  • Verhinderung von Schwitzwasserbildung bei Kaltwasserleitungen
  • Vermeidung von Unterschreitungen des Taupunktes auf der Wandoberfläche bei Abwasser- und Lüftungsleitungen
  • zur Vermeidung von Kondensation der Rauchgase bei Schornsteinen mit niedrigen Abgastemperaturen u.a.
Die Dämmstoffdicken von Rohrleitungen sind in der DIN V 4108-4 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 4: Wärme- und feuchteschutztechnische Bemessungswerte festgelegt. Diese wird ergänzt durch die Energieeinsparverordnung (EnEV), in der Anforderungen an den energetischen Mindestwärmeschutz formuliert sind. Bei Heiz-, Kühl-, Warm- und Kaltwasserleitungen sollte die Stärke der Dämmung in etwa dem Rohrdurchmesser entsprechen, bei Leitungen im Außenbereich sollte sie doppelt so stark sein. Bei Steigleitungen in den Außenwänden darf der Mindestwärmeschutz nicht unterschritten werden – in der Regel ist dafür eine zusätzliche Dämmung zwischen dem gedämmten Heizungsrohr und der Außenwand erforderlich.

Beispiel:
Ein Zuluftkanal mit behandelter und erwärmter Luft, der durch ein Gebäude führt, kann mit normalen Mineralfasermatten gedämmt werden, um unerwünschte Wärmeverluste zu minimieren. Ein Außenluftkanal hingegen, der kalte, unbehandelte Luft durch ein Gebäude transportiert, muss mit einer feuchteundurchlässigen Schaumkunststoffdämmung versehen sein, damit an der Außenseite des Kanals kein Kondens-/Schwitzwasser entsteht.

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