Wärmedämmverbundsysteme II

Allgemeine Anforderungen

Wärmedämmverbundsysteme sind in ihrem gesamten Schichtaufbau als System von einem einzigen Hersteller unter Beachtung der Herstellerrichtlinien auszuführen. Zusätzlich müssen die Bestimmungen der jeweiligen Landesbauordnung bezüglich des Brandverhaltens der verwendeten Baustoffe, insbesondere der Dämm-Materialien beachtet werden. Je nach Bundesland und Gebäudehöhe können zulässig oder gefordert sein:

  • Brennbare Baustoffe (B2),
  • Brennbare Baustoffe mit einem Streifen nicht brennbarer Dämmstoffe über Fenster- und Türöffnungen,
  • Schwer entflammbare Baustoffe (B1),
  • Nicht brennbare Baustoffe (A1 oder A2).

Schließlich muss die Standfestigkeit des Wärmedämmverbundsystems gewährleistet sein. Je nach Gebäudehöhe, Tragfähigkeit des Untergrundes und Eigengewicht des Wärmedämmverbundsystems können zulässig oder gefordert sein:

  • Verkleben der Wärmedämmung auf dem Untergrund ohne mechanische Befestigung,
  • Verkleben der Wärmedämmung mit zusätzlicher Verdübelung,
  • Verlegen der Wärmedämmung in einem verdübelten Alu-Schienensystem,
  • Bauaufsichtlich zugelassene Dübel,
  • Vereinfachter Standsicherheitsnachweis,
  • Standsicherheitsnachweis.

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