Wärmebrücken und GEG

Modifizierung gegenüber der EnEV

Mit der Einführung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wurden im §12 die Vorgaben an die Planung hinsichtlich Wärmebrücken gegenüber den Vorgaben der EnEV modifiziert.

So galt nach Energieeinsparverordnung §7 Mindestwärmeschutz und Wärmebrücken, dass der Einfluss konstruktiver Wärmebrücken auf den Jahres-Heizwärmebedarf nach den Regeln der Technik und den im Einzelfall wirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen so gering wie möglich gehalten wird. Von diesem Grundsatz weicht der §12 zu Wärmebrücken im GEG nicht ab.

Entfallen ist im GEG dagegen die zweite Vorgabe, die sich in der EnEV fand und die besagt, dass der verbleibende Einfluss der Wärmebrücken bei der Ermittlung des Jahres-Primärenergiebedarfs nach den Vorgaben des angewendeten Berechnungsverfahren zu berücksichtigen ist. Dies konnte in der EnEV bereits in Form eines Gleichwertigkeitsnachweises erfolgen, wenn die Musterlösungen der DIN 4108 Beiblatt aus 2006 zugrunde gelegt wurden. Diesen Bezug findet man im Text des §12 im GEG nicht mehr.

Auf der Grundlage des Beiblatts 2 der DIN 4108 zu Wärmebrücken besteht die Möglichkeit, auf einfache Weise einen Wärmebrückenzuschlag durch einen Gleichwertigkeitsnachweis zu emitteln. Neben dem bisher üblichen Wärmebrückenzuschlag ∆UWB = 0,05 W/(m²K), der der neuen Kategorie A entspricht, besteht die Option, einen geringeren Zuschlag von ∆UWB = 0,03 W/(m²K) zu wählen. Um diesen geringeren Zuschlag nutzen zu können, müssen alle Details im Gleichwertigkeitsnachweis der Kategorie B zu Wärmebrücken entsprechen.

Unabhängig von den Nachweisen zur Gleichwertigkeit besteht weiterhin die Möglichkeit, sämtliche Wärmebrücken zu simulieren und die so ermittelten Werte in den Nachweis zu übernehmen. Möchten Planerinnen und Planer von den Beispielen zu Wärmebrücken nach DIN 4108 abweichen, so geht das weiterhin. In diesem Fall muss der relativ hohe pauschale Zuschlag von ∆UWB = 0,10 W/(m²K) in die energetische Bilanzierung übernommen werden. In diesem Fall müssen mindestens die Vorgaben zum Mindestwärmeschutz beachtet werden.

Fachwissen zum Thema

Da auf den Gebäudesektor 40% des Gesamtenergiebedarfs in der EU entfallen, ist die Reduzierung des Energiebedarfs ein wichtiger Baustein in der Minderung des CO2-Ausstoßes (Abb.: Arp Museum Bahnhof Rolandseck, Richard Meier, 2007).

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Wärmeverluste im Mauerfuß, an Stürzen und Fenstersimsen

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Für die thermische Trennung bietet die Industrie unterschiedliche Einbauteile an, wie z.B. Isolationskörbe für auskragende Betonplatten.

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Wärmebrücken: Planungshinweise

Neben dem pauschalen Ansatz, Wärmebrücken ohne Nachweis über einen Zuschlag von ∆WB 0,10 W/(m²K) auf die gesamte Hüllfläche zu berücksichtigen, oder einen detaillierten Nachweis mittels Simulationen zu erstellen, besteht nun die Möglichkeit, relativ effizient einen Gleichwertigkeitsnachweis zu führen.

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Wärmeschutz

Wärmebrückenbilanzierung nach DIN 4108 Beiblatt 2