Wärmeabzug (WA): Aufgaben und Schutzziele

Als Wärmeabzug (WA) bezeichnet man Wand- oder Dachflächen, die ab einer bestimmten Temperatur selbstständig, z.B. durch Abschmelzen thermoplastischer Flächen, Öffnungen freigeben, damit durch diese Brandhitze aus dem brennenden Raum nach außen abfließen kann. Die so dem Brandraum entzogene Energie fehlt dort zur weiteren Aufheizung, z.B. von tragenden oder trennenden Bauteilen. Diese Bauteile erreichen dadurch nicht oder erst zeitlich verzögert ihre kritische Temperaturgrenze. Damit kann ein Wärmeabzug das Tragverhalten von tragenden oder trennenden Bauteilen verlängern, oder sonst notwendige Anforderungen an den Feuerwiderstand dieser Bauteile verringern.

Flachdachfenster für den Rauch- und Wärmeabzug (RWA-Funktion pneumatisch oder elektrisch)
Beispiel RWG für Lichtkuppel, Auslösung erfolgt temperaturabhängig bei 70°C / 90°C automatisch oder mittels Handauslösung über Notauslösestationen
Durch Hitze verformte Lichtkuppel

Bevor die Wärmeabzugsflächen beginnen abzuschmelzen, sind hohe Temperaturen (in der Regel Vollbrandbedingungen) und damit entsprechend lange Zeiträume erforderlich. Da diese Wärmeabzugsflächen weder beim Entstehungs- noch beim sich entwickelnden Brand zur Verfügung stehen, besteht deshalb ihre Wirkung in der Regel nicht im Personenschutz, sondern auf einem zeitlich längeren Erhalt des Tragverhaltens der Gebäudekonstruktion, also im Sachschutz. Bevor sich beispielsweise eine Lichtkuppel aus Acrylglas thermisch verformt, muss unter der Decke mehr als 6 Minuten eine Temperaturbelastung von über 900°C erforderlich sein. Nach der Verformung fließt der Thermoplast nach unten ab und die gesamte Öffnung steht ab diesem Zeitpunkt als Wärmeabzugsfläche zur Verfügung. Die Temperaturbelastung der Bauteile sinken danach auf etwa 600°C ab.

Einsatzbereiche Wärmeabzug
Will und kann man aus einem Brandabschnitt Brandhitze nach außen ableiten, wendet man den Wärmeabzug an. In einigen Sonderbauvorschriften (z.B. Muster-Industriebau-Richtlinie) ist der Einbau von Wärmeabzugsflächen generell oder bei der Vergrößerung von Brandabschnittsflächen gefordert. Eine Vergrößerung der Wärmeabzugsfläche kann auch zur Reduzierung der Anforderungen z.B. an den Feuerwiderstand von tragenden oder trennenden Bauteilen führen. Wärmeabzugsflächen sollten möglichst im Dach oder im oberen Teil der Wand eingebaut sein.

Wärmeabzug contra harte Bedachung
Für die Funktion des Wärmeabzugs sollen Öffnungen frei werden, aus denen heiße Brandgase von innen ins Freie abfließen können. Bei der harten Bedachung (Bedachung beständig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme) soll verhindert werden, dass ein Brand von außen über das Dach in den Innenraum gelangt. Beide Anforderungen stehen also konträr zueinander. Im Regelfall ist eine Fläche oder Teilfläche als Wärmeabzug oder als harte Bedachung auszuweisen. In den einzelnen Landesbauordnungen finden sich Anforderungen an die harte Bedachung und auch erlaubte Ausnahmen. Diese beziehen sich meist auf die Flächenanteile bzw. zulässige Einzelflächen, die als weiche Bedachungen erlaubt sind. Ist die notwendige oder sinnvolle Wärmeabzugsfläche größer als die in den Landesbauordnungen erlaubten Teilflächen für nicht Flugfeuer und strahlende Wärme beständige Materialien, sollte dies vorab im Brandschutzkonzept und/oder im Genehmigungsverfahren geklärt werden.

Quelle: Fachverband Tageslicht und Rauchschutz (FVLR), Detmold

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