Vollüberwachung

Vollüberwachung bedeutet Überwachung aller Räume, Verbindungswege, Vorräume usw. eines Gebäudes mittels automatischer Brandmelder. Nassräume wie zum Beispiel Toiletten, Duschen, Waschanlagen können in der Regel von der Vollüberwachung ausgenommen werden. (Definition nach VKF/Sicherheitsinstitut)