Vieraugenprinzip

  • "Mitwirkendes Vieraugenprinzip" (Funktionentrennung) ist die Erfüllung einer Aufgabe durch zwei Personen, deren unterschiedliche Kompetenzen sich gegenseitig so ergänzen, dass beide zur Lösung der Aufgabe zwingend erforderlich sind.

  • "Bezeugendes Vieraugenprinzip" (Bestätigungsfunktion) ist die Erfüllung einer Aufgabe durch zwei Personen, wobei die eine die Arbeit ausführt und die andere den Prozess so beobachtet, dass sie die korrekte Ausführung bzw. das Resultat bezeugen kann.

  • "Mehrpersonenprinzip" (Überwachungsfunktion) bedeutet: Um sich gegenseitig zu schützen und/oder zu überwachen, halten sich andauernd mindestens zwei Personen in Sichtkontakt in dem Raum auf, in welchem entweder eine empfindliche Maschine zu bedienen oder eine schwierige Arbeit zu erledigen ist.