Verordnungen für geregelte und andere Sonderbauten

Beispiele

Während die Landesbauordnungen (LBO) hauptsächlich die Anforderungen an Standard-/Normalbauten (Wohn- oder Bürogebäude) bis zur Hochhausgrenze (max. 22,00 m Höhe des obersten Fußbodens einer Ebene mit Aufenthaltsräumen) behandeln, können nach Musterbauordnung (MBO) an Sonderbauten wie Hochhäuser, Industriebauten, Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Krankenhäuser oder Schulen besondere Anforderungen gestellt oder Erleichterungen gestattet werden, wenn dadurch die allgemeinen Schutzziele gleichwertig erreicht werden.

Seit dem Mittelalter regeln Verordnungen das Bauen.
Grafik zur Unterscheidung von Standard- und Sonderbauten
Für Industriebauten gilt die Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL).

Für sogenannte geregelte/typisierte Sonderbauten (Sonderbauten, für die Sonderbauverordnungen vorliegen) sind diese besonderen Anforderungen oder Erleichterungen in entsprechenden Verordnungen zusammengefasst (siehe auch Kapitel Sonderbauten, z.B. Hochhäuser, Schulbauten etc.). Besondere Anforderungen an Verkaufs- oder Versammlungsstätten können z.B. die Installation von Brandmelde- und Alarmierungsanlagen oder automatische Löschanlagen sein. Erleichterungen gestatten die Sonderbauverordnungen i.d.R. hinsichtlich der Größe von Brandabschnitten. Während einige Bundesländer, wie z.B. Bayern oder Sachsen, auf Basis der Muster-Sonderbauverordnungen eigene Sonderbauvorschriften erlassen, finden in anderen Bundesländern, wie etwa Berlin, die Muster direkt Anwendung.

Für Sonderbauten, für die es keine Sonderbauverordnungen gibt, auch ungeregelte Sonderbauten genannt, wie z.B. Tageseinrichtungen für Kinder, behinderte oder alte Menschen, müssen die besonderen Anforderungen oder Erleichterungen individuell, z.B. in einem Brandschutzkonzept, festgelegt werden.

Nutzungsbedingte Verordnungen

Neben den Sonderbauvorschriften gibt es zusätzlich Verordnungen oder Richtlinien zu Gebäuden, die keine Sonderbauten sind, z. B.

  • Industriebaurichtlinie für Industriebauten bis 1.600 m² Grundfläche des größten Geschosses)
  • Holzbaurichtlinie = Brandschutztechnische Anforderungen an Holzbauten
  • Garagenverordnung für Stellplätze und Garagen oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen, Verkehrsflächen

Fachwissen zum Thema

Bauordnungen für Standardbauten

Grundlagen

Bauordnungen für Standardbauten

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Offene Garagen haben direkt ins Freie führende unverschließbare Öffnungen, die mindestens 1/3 der Gesamtfläche der Umfassungswände sind.

Sonderbauten

Garagen

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

Die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Bauteile und Außenwandbekleidungen in Holzbauweise (MHolzBauRL) regelt besondere Anforderungen und die Bauausführung von Gebäuden der Gebäudeklassen (GK) 4 und 5. Im Bild: Studierendenwohnheim Woodie im Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, Sauerbruch Hutton Architekten, 2017

Sonderbauten

Holzbauten: Brandschutztechnische Anforderungen

Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) festgelegt.

Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) festgelegt.

Sonderbauten

Industriebauten

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