Verhalten im Brandfall in Pflegeeinrichtungen

Fachempfehlung des Ausschusses Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung

Sowohl die Muster- und Landesbauordnungen, als auch die einschlägige Literatur zum vorbeugenden Brandschutz geht zumeist davon aus, dass sich die Menschen aus einem Gebäude im Notfall selbst retten können. Doch wie verhält es sich mit Personen, die nicht selber laufen können und/oder in ihrer Sinneswahrnehmung beeinträchtigt sind? Zwischen der Entdeckung eines Brandes und dem Eintreffen der Feuerwehr liegen durchschnittlich 10 bis 15 Minuten: Ein Zeitfenster, in welchem die Bewohner, Patientinnen und insbesondere Pflegekräfte einer Senioren- oder Pflegeeinrichtung auf sich alleine gestellt sind. In dieser Zeit kann vieles falsch gemacht werden – aber eben auch richtig. Als Leitfaden dient die Fachempfehlung: Verhalten im Brandfall in Pflegeeinrichtungen – Hinweise für Betreiber, 2022 gemeinsam herausgegeben vom Verein des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV).

Mehr als 65 Prozent der Opfer von Bränden in den vergangenen Jahren waren über 60 Jahre alt: Eine traurige Statistik, die aufzeigt, dass diese Altersgruppe besonderes Augenmerk hinsichtlich des Brandschutzes bedarf. Vor allem organisatorische Maßnahmen wie Schulungen des Pflegepersonals sind notwendig. Dafür existieren keine allgemeingültigen Richtlinien, vielmehr gibt es eine große Abhängigkeit vom Betreiber einer Einrichtung. Dazu kommt, dass ausgebildete Brandschutzbeauftragte oder -helferinnen nicht unbedingt anwesend sind, wenn es wirklich einmal brennt. Die Rahmenbedingungen unterscheiden sich von Einrichtung zu Einrichtung. Die Fachempfehlung konzentriert sich daher auf die Besonderheiten in Pflegeheimen, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen.

Beispielhaft sei das Thema Flucht- und Rettungswege genannt. Rettungswege dienen der Selbstrettung der Bewohner, aber auch (in entgegengesetzte Richtung) den Einsatzkräften als Weg zum Brand. Kommen ihnen Pflegerinnen mit Personen in Rollstühlen entgegen, und stehen zusätzlich noch Reinigungswagen und Rollatoren im Flur, ist die Funktionalität kaum mehr gegeben. Mindest- bzw. Maximalforderungen aus Muster- und Landesbauordnungen wie z.B. eine Maximallänge des Rettungsweges von 35 Metern sind wenig zielführend. Können über einen Flur beispielsweise pro Minute 50 „normal gehfähige“ Personen evakuiert werden, wird dies bei Rollstuhlfahrern vielleicht die Hälfte sein – bei Krankenbetten oder Tragen wahrscheinlich sogar nur eine Person pro Minute. Die Rettung von bewegungseingeschränkten Menschen über die Fenster ist unter Umständen sogar ausgeschlossen. Diese Aspekte sind bei der Planung solcher Einrichtungen unbedingt zu berücksichtigen. Auch im Umgang mit Demenz, von der immer mehr alte Menschen betroffen sind, ist der Brandschutz speziell zu betrachten.

Die Publikation ist allen Planern und Sachverständigen zu empfehlen, die mit Objekten im Kranken- und Pflegebereich beschäftigt sind. Sie informiert praxisorientiert, verständlich und gut aufbereitet. Die 43-seitige Publikation mit farbigen Abbildungen steht auf den Webseiten des Deutschen Feuerwehrverbands (s. Surftipps) kostenfrei als Pdf-Datei zum Download zur Verfügung.

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