Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz

Gemeinsam erarbeitetes Regelwerk von DGUV, Handwerk, Handel und Herstellern

Wer auf dem Dach arbeitet, ist verschiedenen Gefährdungen ausgesetzt. Diese möglichst gering zu halten, ist auch die Aufgabe von Regelwerken. So müssen Dachlatten die nötige Stabilität aufweisen, damit ein Dachdecker temporär darauf stehen kann. Weitere Anforderungen sind in der sogenannten Dachlatten-Vereinbarung definiert, die vom Fachbereich Bauwesen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV und diversen Handwerks-, Handels- und Herstellerverbänden erarbeitet wurde.

Die Vereinbarung über Dachlatten mit CE-Kennzeichnung aus Nadelholz ist Anfang August 2022 in Kraft getreten. Sie ersetzt die Vorgänger-Version von 2016. Die neue Vereinbarung berücksichtigt aktuelle Vorgaben der EU-Bauprodukteverordnung (EU-BauPVO) und geänderte normative Grundlagen. Die CE-Kennzeichnung wurde angepasst, der Geltungsbereich auf maschinell sortierte Dachlatten erweitert.

Die Anforderungen an Dachlatten zur Verhütung von Arbeitsunfällen sind auf zwei DIN A4-Seiten zusammengefasst. Auf der Webseite der DGUV (s. Surftipps) steht die Publikation zum Download zur Verfügung.

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