Umbau vor Abriss

Viele Gründe für ein Abriss-Moratorium

„Heute, wo die Klimaerwärmung spürbar, die Energieversorgung unsicher und die planetaren Grenzen erreicht sind, ist nicht der Erhalt von Gebäudestrukturen erklärungsbedürftig, sondern ihr Abriss.“ So steht es in einem offenen Brief, den Ende September 2022 Klara Geywitz erhielt, die Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Unterzeichnet haben ihn über 170 Organisationen und Einzelpersonen aus den Bereichen Architektur, Denkmalpflege, Forschung, Lehre und Presse. Sie fordern von der Ministerin ein Abriss-Moratorium. Langfristig soll ein Erhalt- und Umbaugebot für Bestandsbauten gelten.

Der Abriss von Gebäuden widerspricht dem Ziel jährlich 400.000 neue Wohnungen zu schaffen.
Unzählige Bauteile landen - zum Beispiel beschädigt durch maschinelle Abrisspraktiken - jedes Jahr auf dem Müll. Das Abrissmoratorium fordert einen behutsamen Umgang mit dem Material - Umverteilung und Wiederverwendung sollen gefördert werden.
Oft sind Bauteile und Baustoffe so verbaut, dass sie sich schwer wieder trennen und folglich wiederverwenden lassen.

Bestand erhalten, vorhandene Potenziale nutzen

Die Initiative setzt sich für Erhalt, Sanierung, Umbau und Weiterbauen im Bestand ein. Ihr Ziel ist, dass jeder Abriss einer Genehmigung unter der Maßgabe des Gemeinwohls bedarf, also der Prüfung der sozialen und ökologischen Umweltwirkungen. Vieles spricht für ein Abriss-Moratorium: Es würde einerseits Baustoffbedarf, Energieverbrauchs und Treibhausgasemissionen verringern. Andererseits müssten zwangsläufig die Potenziale leerstehender Gebäude für die Schaffung neuer Wohnungen aktiviert werden. Damit ließe sich auch Gentrifizierungs- und Verdrängungseffekten in urbanen Ballungsräumen begegnen. Um all dies zu erreichen, müsse die Politik klare regulatorische Rahmenbedingungen schaffen, so lautet die Forderung im Brief.

Lebenszyklen betrachten, andere Baupraktiken fördern 

Einige Vorschläge liefern die Verfasserinnen und Verfasser selbst: Dazu gehören eine standardmäßige Lebenszyklus-Betrachtung in Genehmigungsprozessen sowie die Förderung des Gebäudeerhalts und von Re-Use-Konzepten in der Architekturpraxis, zum Beispiel dezentrale Bauteillager und digitale Bauteilbörsen. Im Brief wird außerdem auf die Innenentwicklungsmaßnahme hingewiesen – ein bereits 2021 eingeführtes städtebauliches Instrument zur Nutzung von Leerständen. Dazu sollen Baulücken, minder- oder fehlgenutzte Grundstücke sowie kleinteilige Nachverdichtungspotenziale erfasst und zum Beispiel in Wohn- und Arbeitsstätten transformiert werden. Die Bundesministerin selbst verkündete Anfang 2022, jährlich 400.000 Wohnungen schaffen zu wollen. Soll Deutschland parallel bis 2045 CO2-neutral werden, muss also im Bestand gebaut werden.

Begleitend zum offenen Brief wurde eine Webseite lanciert, die nicht nur den Brieftext, sondern auch ein Glossar, das neben Begriffserklärungen viele weitere Argumente aufführt. -ml

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