Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen

Übertragungsanlagen für Gefahrenmeldungen (ÜAG) sind Gefahrenmeldeanlagen (GMA), die dem Aufnehmen und Übertragen von Meldungen aus Brandmeldeanlagen (BMA), Einbruchmeldeanlagen (EMA) und Überfallmeldeanlagen (ÜMA) zu einer beauftragten Stelle (z.B. Notrufzentrale) dienen und von Personen zum Hilferuf genutzt werden können. (Definition nach DIN VDE 0833 T1)