Trittschallverbesserungsmaß

Die Körperschallminderung von Bodenbelägen wird durch das Trittschallverbesserungsmaß angegeben.

Bei Teppichen z. B. beträgt das Trittschallverbesserungsmaß von sehr dünnen Produkten noch etwa 20 dB; handelsübliche Qualitätsware liegt zwischen 25 - 30 dB, besonders dichte Teppiche können auch Trittschallverbesserungsmaße von 40 dB erreichen.

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Nach den Anforderungen der DIN 4109 sind Menschen in Aufenthaltsräumen vor unzumutbaren Belästigungen durch Schallübertragung zu schützen.

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Beispiel für Akustik-Linoleum mit Trittschallverbesserungsmaß von 17 dB: 4,0 mm stark (2,5 mm Linoleum mit 1,5 mm PU-Schaumrücken) in marmorierter Musterung

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