Trittschalldämmung von Holzbalkendecken

Entkopplung von Konstruktion und Belag

Holzbalkendecken waren bis Mitte des 20. Jahrhunderts die gängige Konstruktionsart für Geschossdecken. Da die leichte Konstruktion von Natur aus zum Schwingen neigt und dadurch ein idealer Übertragungsweg für Schall ist, wurden die Hohlräume zwischen den Balken je nach Nutzung häufig mit Schüttungen aus Lehm, Sand oder später auch Schlacke ausgefüllt und beschwert. Dabei galt die grobe Faustregel: je höher die Rohdichte und je feinkörniger die Schüttung, desto besser die Luftschalldämmung. Die Trittschalldämmung konnte mit diesen Maßnahmen allerdings nur geringfügig verbessert werden, da ohne federnde Entkopplung die Körperschallübertragung weitgehend ungehindert erfolgt.

Nachträgliche Trittschalldämmung mit Gipsfaserplatten

Im Rahmen einer Altbausanierung müssen historische Holzbalkendecken in der Regel also trotz vorhandener Schüttung nachträglich schalltechnisch ertüchtigt werden, um heutigen Anforderungen an Luft- und insbesondere Trittschallschutz zu genügen. Dies sollte gemäß DIN 4109-1: Schallschutz im Hochbau - Teil 1: Mindestanforderungen (bei erhöhtem Schallschutz auch Planungswerte aus der VDI 4100: Schallschutz im Hochbau – Wohnungen – Beurteilung und Vorschläge für erhöhten Schallschutz) erfolgen. Als besonders wirksam erweist sich der Einbau einer Trittschalldämmung in Form eines schwimmenden Bodenaufbaus. Dieser entkoppelt den Gehbelag konstruktiv von der tragenden Holzbalkendecke, wodurch die Körperschallübertragung reduziert wird.

Zum Einsatz kommen dabei elastisch federnde Dämmstoffe wie Holzfaserplatten, Mineralwolle-Trittschalldämmplatten, Kork, Polyethylen-Schaum oder Recycling-Gummigranulatmatten. Diese werden vollflächig auf der vorhandenen Deckenebene bzw. auf einer ausgleichenden Schicht (z. B. Trockenschüttung aus Blähton oder Perlite) verlegt. Darüber wird in der Regel ein schwimmender Estrich oder eine lastverteilende Holzwerkstoffplatte (z. B. OSB) oder Gipsfaserplatte aufgebaut, die gemäß DIN 18560-2: Estriche im Bauwesen - Teil 2: Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten (schwimmende Estriche) nicht kraftschlüssig mit der Tragkonstruktion verbunden sein darf.

Wesentlich für die akustische Wirksamkeit ist die vollständige Entkopplung aller flankierenden Bauteile: Randdämmstreifen verhindern Schallbrücken zu aufgehenden Wänden, während die elastische Zwischenschicht Körperschall vom Gehbereich absorbiert. Je nach Aufbau und Zustand der Bestandskonstruktion kann der vorhandene Bodenbelag nach der Entkopplung teilweise erhalten und wieder eingebunden werden, sofern Tragfähigkeit und Ebenheit dies zulassen.

Ergänzend oder alternativ kann eine abgehängte, entkoppelte Unterdecke eingesetzt werden, die durch federnde Abhängesysteme (z. B. Metall- oder Holzfederbügel mit definiert niedriger Steifigkeit) vom Tragwerk getrennt ist und vornehmlich die Übertragung von Luftschall (und in geringerem Maße auch die Abstrahlung von Körperschall) in den darunterliegenden Raum reduziert. Die akustische Bewertung solcher Systeme erfolgt nach DIN EN ISO 12354-1: Bauakustik - Berechnung der akustischen Eigenschaften von Gebäuden aus den Bauteileigenschaften - Teil 1: Luftschalldämmung zwischen Räumen.

Ergänzend ist im Bestand zwingend eine statische Überprüfung der vorhandenen Holzbalkendecke erforderlich. Insbesondere zusätzliche Aufbauten aus Estrich, Schüttung oder abgehängten Decken führen zu erhöhten Eigenlasten, die nach den Grundsätzen der Tragwerksplanung gemäß Eurocode 5 (DIN EN 1995-1-1: Bemessung und Konstruktion von Holzbauten - Teil 1-1: Allgemeines - Allgemeine Regeln und Regeln für den Hochbau) bzw. der entsprechenden nationalen Anwendungsnormen zu bewerten sind.

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