Die Traufe stellt den untersten Punkt eines Daches und somit die
Entwässerungs- und Belüftungsebene dar. Nach konstruktiver
Ausführung unterscheidet man zwischen
- weit überstehenden Traufen
- Traufen ohne Überstand
- in das Gebäude einbezogene Traufen
Verdeckt liegende, in das Gebäude einbezogene Dachrinnen erfordern
einen konstruktiven Mehraufwand und stellen ein größeres
„Gefahrenpotenzial“ für Bauschäden dar. Der laut
DIN 4108-3:
Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden – Teil 3:
Klimabedingter Feuchteschutz – Anforderungen, Berechnungsverfahren
und Hinweise für Planung und Ausführung geforderte freie
Lüftungsquerschnitt an der Traufe beläuft sich auf 2% der
zugehörigen Dachfläche. Er sollte mindestens 200 cm²/m Trauffläche
betragen. Lüftungsbleche und -kämme gewährleisten die Zuführung von
Außenluft in den Dachraum und verhindern das Eindringen von
Kleintieren.