Tore - Anforderungen/Konstruktion

Im Rahmen einer Komplettabsicherung eines Hauses spielen auch die einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren wie beispielsweise Garagentoren eine wichtige Rolle, da oft ein direkter Zugang zum Haus von der Garage möglich ist. Tore sind in den unterschiedlichsten Bauarten z.B. als Dreflügel-, Schiebe-, Schwind- oder Rolltore vorhanden. Seit Juni 2011 sind die Anforderungen an privat und gewerblich genutzte Tore geregelt durch die DIN EN 13241-1: Tore - Produktnorm - Teil 1: Produkte ohne Feuer- und Rauchschutzeigenschaften. Eine eigene Norm für die Prüfung und Beurteilung von einbruchhemmenden Toren besteht nicht. Einige Torbauarten sind jedoch großen Türen sehr ähnlich und können nach DIN EN 1627 beurteilt werden.

Aspekte, die bei einbruchhemmenden Toren berücksichtigt werden müssen:

  • die Bauart des Tores
  • die Torgröße und der Torblattaufbau
  • bei durchfahrbaren Toren muss entsprechender Rammschutz vorhanden sein (Poller)
  • Integrierte Schlupftüren sollten genau so sicher sein wie das komplette Tor

Auch bei einbruchhemmenden Toren hängen die einbruchhemmenden Eigenschaften stark von der fachgerechten Montage ab.

Fachwissen zum Thema

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Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Türen nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse RC 2) einen guten Einbruchschutz

Bei Neu- und Umbauten erhält man durch den Einbau geprüfter einbruchhemmender Türen nach DIN EN 1627 (mindestens Widerstandsklasse RC 2) einen guten Einbruchschutz

Einbruchhemmende Bauteile

Widerstandsklassen einbruchhemmender Bauteile nach DIN EN 1627