Tore - Anforderungen/Konstruktion
Im Rahmen einer Komplettabsicherung eines Hauses spielen auch
die einbruchhemmenden Eigenschaften von Toren wie beispielsweise
Garagentoren eine wichtige Rolle, da oft ein direkter Zugang zum
Haus von der Garage möglich ist. Tore sind in den
unterschiedlichsten Bauarten z.B. als Dreflügel-, Schiebe-,
Schwind- oder Rolltore vorhanden. Seit Juni 2011 sind die
Anforderungen an privat und gewerblich genutzte Tore geregelt durch
die DIN EN 13241-1: Tore - Produktnorm - Teil 1: Produkte ohne
Feuer- und Rauchschutzeigenschaften. Eine eigene Norm für die
Prüfung und Beurteilung von einbruchhemmenden Toren besteht nicht.
Einige Torbauarten sind jedoch großen Türen sehr ähnlich und können
nach DIN EN 1627 beurteilt werden.
Aspekte, die bei einbruchhemmenden Toren berücksichtigt werden
müssen:
- die Bauart des Tores
- die Torgröße und der Torblattaufbau
- bei durchfahrbaren Toren muss entsprechender Rammschutz vorhanden sein (Poller)
- Integrierte Schlupftüren sollten genau so sicher sein wie das komplette Tor
Auch bei einbruchhemmenden Toren hängen die einbruchhemmenden Eigenschaften stark von der fachgerechten Montage ab.