Tool für die Verarbeitung von E-Rechnungen

Modul ERE für CaliforniaX

Seit Anfang des Jahres 2025 sind alle Planungsbüros angewiesen, E-Rechnungen auszustellen und zu empfangen. Ab 31.12.2026 werden diese zwischen inländischen Unternehmen dann verpflichtend. Per Gesetz sind E-Rechnungen ein strukturiertes, elektronisches Ausgabeformat und lassen sich elektronisch übermitteln und weiterverarbeiten. Die Voraussetzungen, wann eine Rechnung als E-Rechnung anerkannt ist, wird in der europäischen Norm EN16931 genannt. Eine Rechnung auf Papier und eine PDF-Rechnung sind demnach keine E-Rechnung. Bekannte Formate sind XRechnungen und ZUGPFeRD. 

Von G&W gibt es jetzt das E-Rechnungs-Tool ERE, das sich in die bestehende AVA- und Baukostenmanagementsoftware CaliforniaX integrieren lässt. Das Tool ermöglicht die Euronorm-konforme Rechnungsstellung, erleichtert aber darüber hinaus den Abrechnungsprozess und den Abgleich mit der Leistungsausschreibung.  Die Rechnung lässt sich direkt in die bestehende AVA-Software importieren und grafisch darstellen. Das Tool ermöglicht weitere, auch automatisierte Verwaltungsaufgaben: So können zum Beispiel die Originaldaten des LV-Auftrages abgerufen und verglichen werden. Auch Anhänge kann das Tool extrahieren, damit sie in der Rechnungsprüfung weiterverarbeitet werden können. Auf diese Weise integriert, erfüllt die E-Rechnung nicht nur gesetzliche Auflagen, sondern spart darüber hinaus Zeit und Ressourcen bei der Rechnungsprüfung. 

Voraussetzung für die Integration des Moduls ERE ist die Softwareversion 25 von CaliforniaX, sowie das Modul Pro.

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In Deutschland werden elektronische Rechnungen standardmäßig über das XML-Format X-Rechnung übertragen.

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Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

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