Systemkomponenten Zutrittskontrollanlagen

Um eine gewisse Ordnung in die Begriffs- und Funktionsvielfalt von Zutrittskontrollanlagen zu bekommen, wurde als erster Schritt zu einer harmonisierten Europanorm die Vornorm DIN VDE 0830-8-1 in überarbeiteter Fassung im Jahre 1995 vorgelegt. Die DIN EN 50133-1, Ausgabe:2003-09 ersetzte diese Vornorm. Sie legt die Anforderungen und Prüfungen für Zutrittskontrollanlagen fest, die zum Schutz von Personen und Sachen eingesetzt werden. Sie soll dem Planer, Hersteller und Errichter eine Hilfe zur eindeutigen Begriffsbestimmung an die Hand geben. Nach dieser Norm besteht eine Zutrittskontrollanlage aus folgenden Hauptkomponenten:

  • IM (Identifizierungsmerkmal)
    Das IM kann entweder die ID-Karte, der PIN oder ein biometrisches Merkmal sein.

  • IME (Identifizierungsmerkmal- Erfassungseinheit)
    auch Lesermodul oder Ausweisleser genannt. Die IME kann auch mit einer Anzeigeeinrichtung ausgestattet sein.

  • ZKZ (Zutrittskontroll-Zentrale)
    Damit ist die Zentraleinheit mit den entsprechenden Schnittstellen, Anzeigen sowie Ein- und Ausgängen gemeint.

  • EV (Energieversorgung)
    In der Regel die 220 Volt Stromversorgung und die USV (Unterbrechungsfreie Stromversorgung).

  • AE (Anzeigeeinrichtung)
    Ein integrierter oder auch abgesetzter Bestandteil der Zentrale, der zur Anzeige der Betriebszustände dient.

  • BE (Bedienungseinrichtung)
    Sie dient der Eingabe und Editierung von System- und Personendaten.

  • SS (Schnittstelle)
    Ein wichtiges Element zur Anbindung von Alarmanlagen und übergeordneten System, wie z.B. übergeordneten ZK-Zentralen oder auch GMS

  • ÜZKZ (Übergeordnete Zutrittskontrollzentrale)
    dient der Zusammenfassung mehrerer ZKZ zu einem Gesamtsystem.

Darüber hinaus können noch folgende Anlagenteile angeschlossen werden, die nicht Bestandteil der Norm sind:

  • ZSG (Zutrittskontrollstellglied mit Rückmeldung)
    Hier können z.B. weitere Komponenten des Gesamtkonzeptes, wie Türöffner, Türen, Tore, Rolltore und Drehkreuze angeschlossen werden.

  • SG (Signalgeber)
    dienen der akustischen Meldung von Alarmen der ZK-Anlage.

  • BAE (Bedienungs- und Anzeigeeinrichtung)
    Hiermit ist z.B. ein GMS als Bedienungs- und Anzeigeeinheit für die ZK-Anlage gemeint und an die ÜZKZ anzuschließen.

  • AA (Alarmanlage)
    An die Schnittstelle kann eine Alarmanlage angeschlossen werden, die Unregelmäßigkeiten während des ZK-Betriebes meldet.

Deutlich wird vor allem, welche Anlagenteile von der Norm erfasst sind und welche Minimalkonfiguration vorliegen muss, damit überhaupt von einer Zutrittskontrollanlage gesprochen werden kann.

Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht

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