Strom

Die Versorgung eines Gebäudes mit elektrischem Strom zur Deckung des Heizwärmebedarfs über das normale Stromnetz wird vom Stromversorger erlaubt. Diese Erlaubnis gilt jedoch nur für ortsungebundene Heizgeräte mit einer maximalen Anschlussleistung von 2 kW je Wohnung.

Größere Heizleistungen werden durch die Verwendung von Speicherheizungen realisiert. Die Stromversorgung der einzelnen Geräte erfolgt über separate Stromleitungen im Gebäude. Neben der Stromversorgung der Speicheröfen ist die Installation von Steuerleitungen und Steuergeräten erforderlich, die die zeitliche Aufladung der Speicheröfen steuern. Die Steuerung erfolgt sowohl gebäudezentral über ein Zentralsteuergerät als auch wohnungsweise über Gruppensteuergeräte. Wesentliche Steuergrößen sind die Außentemperatur und die Vorgaben des Energieversorgers.

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