Strahlenschutztüren

Strahlenschutztüren werden vorwiegend zum Schutz vor Röntgenstrahlung eingesetzt und in Zugängen zu Röntgenräumen in Arztpraxen oder Krankenhäuser benötigt.

Realisiert wird die Schutzfunktion durch Einlagen aus Blei im Türblatt und Zarge. Für den geforderten Strahlenschutz wird der Schwächungsgrad oder auch Bleigleichwert der Strahlenschutztür zu Grunde gelegt. Diesen Schwächungsgrad gilt es in der Planungsphase festzulegen. Zudem muss sichergestellt sein, dass durch die Montage der Schwächungsgrad der Tür nicht unterbrochen wird und dass die angrenzenden Wände selbst einen vergleichbaren Strahlenschutz aufweisen. Eine Kennzeichnungspflicht für Strahlenschutztüren besteht nicht. Es ist jedoch ratsam auf den Schwächungsgrad der Strahlenschutztüre durch eine Kennzeichnung auf der Tür hinzuweisen.

Bildnachweis: Kneisz Gesellschaft m.b.H., Wien/A