Sprengwirkungshemmende Fenster und Türen

Fenster, Türen oder Abschlüsse sind sprengwirkungshemmend (explosionshemmend), wenn sie dem Druck und Impuls einer bestimmten Stoßwelle widerstehen. Zur Prüfung der sprengwirkungshemmenden Eigenschaft dient das Verfahren nach DIN EN 13123-1.

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