Sonnenschutz im Büro

DGUV Information 215-444

Die positiven Wirkungen des Tageslichts sollen auch am Arbeitsplatz so weit wie möglich zum Tragen kommen. Für die ergonomische Gestaltung der Arbeitsplätze spielen daher ausreichend große Fenster und eine fensternahe Anordnung der Arbeitsplätze mit einer guten Sicht nach außen eine wichtige Rolle. Andererseits kann Tageslicht bei der Arbeit auch störend sein. Scheint die Sonne direkt in den Raum, können Mitarbeiter geblendet werden. Besonders bei der Arbeit am Bildschirm macht sich dies negativ bemerkbar. Zudem können Spiegelungen das Erkennen der Bildschirminformationen erschweren.

Damit die Mitarbeiter durch das Tageslicht nicht gestört werden, benötigen sie einen wirksamen Blendschutz. Um außerdem auf die unterschiedlichen Tageslichtverhältnisse reagieren zu können, fordert die Bildschirmarbeitsverordnung geeignete verstellbare Lichtschutzvorrichtungen an den Fenstern.

Eine Hilfe für die Auswahl geeigneter Blendvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen bietet die Planungshilfe der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung DGUV Information 215-444, Sonnenschutz im Büro. Darin wird erläutert, wie durch unterschiedliche Sonnenschutzvorrichtungen die jeweiligen Bedingungen in Arbeitsräumen berücksichtigt werden können. Außer Problemen mit der Blendung können durch die Sonneneinstrahlung unangenehm hohe Raumtemperaturen auftreten. Zweckmäßige Vorrichtungen an den Fenstern können den Temperaturanstieg durch die Sonne begrenzen.

In der Broschüre werden die verschiedenen Sonnenschutzvorrichtungen für Räume mit Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen vorgestellt und erläutert, wie sie angeordnet werden können. Sie enthält auch Hinweise zur richtigen Bedienung der Sonnenschutzvorrichtungen. Eine Beispielsammlung gibt Orientierungshilfe, welche Vorrichtungen für bestimmte Bedingungen einen guten Sonnenschutz bieten. Im Glossar werden alle Fachbegriffe erläutert.

Die 36-seitige Broschüre kann zum Preis von 8,20 EUR bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) angefordert oder dort als Pdf-Datei kostenlos heruntergeladen werden.

Fachwissen zum Thema

Regelwerke

Berufsgenossenschaftliches Regelwerk

Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen.

Bildschirmarbeitsplätze sind so einzurichten, dass leuchtende oder beleuchtete Flächen keine Blendung verursachen.

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