Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen

Publikation von AGBF Bund und DFV, erschienen im Februar 2026

Wann benötigt eine Veranstaltung ein Sicherheitskonzept – und welche Inhalte müssen darin berücksichtigt werden? Die im Februar 2026 erschienenen Publikation Sicherheitskonzepte bei Veranstaltungen, erarbeitet vom Fachausschuss Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz der deutschen Feuerwehren (FA VB/G) ersetzt die Fachempfehlung „Sicherheitskonzepte für Versammlungsstätten“ aus dem Jahr 2008. Herausgeber sind der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) und die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) Bund ). Die Publikation richtet sich vor allem an Feuerwehren und Brandschutzdienststellen, sie bietet aber auch Veranstaltern, Betreibern und Fachplanenden Orientierung. Es geht um Versammlungsstätten ebenso wie Veranstaltungen außerhalb baulicher Anlagen: Wie lassen sich Sicherheitskonzepte dafür prüfen, abstimmen und in die Einsatzplanung der Gefahrenabwehr einbinden?

Mehr als 5.000 Besucher?

Nach § 43 Abs. 2 der Muster-Versammlungsstättenverordnung (MVStättVO) ist für Versammlungsstätten mit mehr als 5.000 Besucherplätzen ein Sicherheitskonzept aufzustellen und mit den zuständigen Behörden abzustimmen. Aus Sicht von AGBF und DFV greift eine allein an der Besucherzahl orientierte Bewertung jedoch zu kurz – die Komplexität und das tatsächliche Gefährdungspotenzial einer Veranstaltung lassen sich dadurch nur unzureichend erfassen.

In der Fachempfehlung wird eine risikobasierte Betrachtung vorgeschlagen: Bewertet werden unter anderem die Personendichte, die Eignung und Erschließung des Veranstaltungsgeländes, die Zusammensetzung des Publikums, die organisatorische Leistungsfähigkeit des Veranstalters und mögliche Wechselwirkungen mit parallel stattfindenden Veranstaltungen. Auch besondere Brandschutzbelange und die Öffentlichkeitswirksamkeit können eine Rolle spielen. Damit kann auch eine Veranstaltung mit vergleichsweise geringer Besucherzahl ein Sicherheitskonzept erforderlich machen, wenn ihre Rahmenbedingungen besondere Risiken erwarten lassen.

Personendichte und Erreichbarkeit

Besondere Aufmerksamkeit gilt der Personendichte. Stehen viele Menschen eng beieinander oder bewegen sich mit wenig oder ohne Abstand zueinander, sind Bewegungsfreiheit und Orientierung eingeschränkt. Zugleich ist die Arbeit der Einsatzkräfte erschwert. Als Anhaltswert gelten eine durchschnittliche Dichte von signifikant mehr als etwa zwei Personen pro Quadratmeter auf zugänglichen Flächen beziehungsweise punktuelle Verdichtungen von etwa drei Personen pro Quadratmeter, etwa vor Bühnen sowie an Ein- und Ausgängen. Relevant ist auch die Erreichbarkeit des Veranstaltungsgeländes. Besucherströme dürfen notwendige Zufahrten und Einsatzwege nicht blockieren. Die Empfehlung sieht in Anlehnung an das Baurecht vor, dass jede Stelle einer Veranstaltungsfläche mindestens innerhalb von 50 Metern fußläufig erreichbar sein sollte; bis dorthin muss die Erreichbarkeit mit Einsatzfahrzeugen gewährleistet sein.

Was gehört ins Sicherheitskonzept?

Grundlage eines Sicherheitskonzepts ist eine allgemein verständliche, veranstaltungs- und objektspezifische Risikobeurteilung. Darauf aufbauend müssen Verantwortlichkeiten, Sicherheitsmaßnahmen und Abläufe für mögliche Störungen eindeutig beschrieben werden. Wesentliche Bestandteile sind eine klare Verantwortungs- und Gremienstruktur, Maßnahmen zur Reduzierung erkannter Risiken und eine Notfallplanung für relevante Szenarien. Hinzu kommen ein Informations- und Kommunikationskonzept sowie Maßnahmen zur Personenlenkung. Das Sicherheitskonzept ist Grundlage für die Einsatzplanung der Gefahrenabwehr: Die Maßnahmen des Veranstalters sollen im Ereignisfall mit denen von Feuerwehr und Rettungsdiensten ineinandergreifen.

Vollständiges Konzept nicht immer erforderlich

Eine Abstufung zwischen einer einfachen Veranstaltungsanzeige und einem vollständigen Sicherheitskonzept bildet die „Erweiterte Veranstaltungsbeschreibung“. Sie kann Sicherheitsmaßnahmen und Notfallplanung für Veranstaltungen zusammenfassen, deren Risikopotenzial eine vertiefte Betrachtung verlangt, aber kein vollständiges Sicherheitskonzept rechtfertigt. Die höchste Stufe – das vollständige Sicherheitskonzept – ist erfahrungsgemäß bei wenigen Veranstaltungen nötig, welche den Feuerwehren zur Stellungnahme vorgelegt werden. Für wiederkehrende Veranstaltungen am gleichen Standort werden „Rahmensicherheitskonzepte“ vorgeschlagen: Typische Veranstaltungsformate und ihre Rahmenbedingungen lassen sich mit den Behörden grundsätzlich abstimmen. Für einzelne Veranstaltungen sind dann nur noch die konkreten Angaben zu ergänzen, was den Planungs- und Prüfaufwand reduziert. 

Sicherheitsplanung frühzeitig abstimmen

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem zeitlichen Ablauf. Veranstaltungen werden häufig unter Termindruck geplant, während sich Rahmenbedingungen bis kurz vor Beginn ändern können. AGBF und DFV empfehlen deshalb einen verbindlichen Zeitplan für die Abstimmung zwischen Veranstalter und Behörden. Das abgestimmte Sicherheitskonzept sollte aus Sicht der Feuerwehr spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn beziehungsweise Nutzungsaufnahme vorliegen. Fristen für die erste Fassung, behördliche Rückmeldungen und Überarbeitungen sollten frühzeitig vereinbart werden.

Sicherheit als Planungsaufgabe

Klar ist: Allein über Besucherzahlen oder einzelne Brandschutzmaßnahmen lässt sich die Sicherheit einer Veranstaltung nicht beurteilen. Entscheidend ist das Zusammenwirken von Veranstaltungsort, Nutzung, Personendichte, Publikum, Organisation und Gefahrenabwehr. Für Fachplanende und Betreiber ist insbesondere der risikobasierte Ansatz relevant. Er ermöglicht eine differenzierte Bewertung und kann verhindern, dass für wenig kritische Veranstaltungen unverhältnismäßig umfangreiche Konzepte erstellt werden. Bei komplexen Veranstaltungen bildet die Empfehlung eine systematische Grundlage, um Risiken, Verantwortlichkeiten und Maßnahmen frühzeitig zu erfassen. Das Sicherheitskonzept ist nicht allein als formale Voraussetzung im Genehmigungsverfahren zu verstehen, sondern als organisatorisches Planungsinstrument: Veranstalter, Betreiber, Ordnungsdienste und Gefahrenabwehr sollen im Störungsfall auf abgestimmte Strukturen und Handlungsabläufe zurückgreifen.

Die Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes stehen als PDF zum Download kostenfrei auf der unten genannten Webseite  (siehe Surftipps) zur Verfügung.

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