Sicherheitsbeleuchtung

Wenn nach einem Stromausfall und Versagen der allgemeinen künstlichen Beleuchtung in Gebäuden mit Unfallgefahren zu rechnen ist, ist eine Sicherheitsbeleuchtung nach DIN EN 1838 erforderlich, die sich automatisch einschaltet. Drei Untergruppen werden unterschieden:

Sicherheitsbeleuchtung für Rettungswege

Zur Orientierung müssen Rettungswege eindeutig gekennzeichnet und ausreichende Sehbedingungen gewährleistet sein. Die Sicherheitsbeleuchtung dient zudem der Auffindbarkeit der Brandbekämpfungs- und Sicherheitseinrichtungen.

Antipanikbeleuchtung
Die Wahrscheinlichkeit einer Panik soll durch die Beleuchtung verringert und ein sicheres Erreichen der Ausgänge ermöglicht werden. Sinnvoll ist dies beispielsweise, wenn Rettungswege nicht eindeutig definiert werden können wie in großen Hallen, wo die gesamte Hallenfläche als Rettungsweg genutzt werden kann.

Sicherheitsbeleuchtung für Arbeitsplätze mit besonderer Gefährdung
Diese ist notwendig an Arbeitsplätzen, die einen Umgang mit gefährlichen Stoffen und Materialien oder laufenden Maschinen erfordern. Die Einzelheiten zur Einordnung eines Arbeitsplatzes regelt das Arbeitsschutzgesetz.

Fachwissen zum Thema

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Erweiterung Museum Rietberg in Zürich

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Bei Netzausfall wird Antipanikbeleuchtung aktiviert

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Planungshilfen

Notbeleuchtung / Sicherheitsbeleuchtung