Sicherheit: Elektronische Überwachung und mechanische Sicherung

Der Gebäude- und Personenschutz beinhaltet Maßnahmen zum Schutz von Gegenständen oder Personen innerhalb von baulichen Anlagen. Der Schutz kann je nach Gefährdungspotential durch elektronische Überwachung oder auch mechanisch erfolgen. Die einfachste Sicherung von Gebäuden erfolgt über elektronische Überwachungssysteme, wobei die Überwachungssysteme den Angriff auf das Gebäude nicht verhindern, sondern nur den Angriff bemerken und auf diesen mit örtlichen Sirenen, Blitzlichtern und/oder automatischen Anzeigen oder Meldungen an die Überwachungs- oder Sicherungskräfte aufmerksam machen sollen. Die optischen oder auch akustischen Signale sollen den Angreifer verunsichern und in die Flucht treiben bzw. Wachpersonal, Passanten oder Nachbarn alarmieren.

Die mechanische Sicherung umfasst im wesentlichen bauliche Maßnahmen, die sich je nach Gefährdungs- bzw. Schutzgrad nach den Angriffsarten (Einbruchhemmung, Durchschusshemmung, Sprengwirkungshemmung) unterscheiden. Insbesondere sind hier die transparenten und beweglichen Fassadenbauteile wie Fenster und Türen betroffen. Die Planung und Fertigung von Bauteilen für den Gebäude- und Personenschutz ist in besonderem Maße von der Fachkunde der am Planungs-, Herstellungs- und Montageprozess beteiligten Personen abhängig.

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