Senferei in Lustenau
Ein Holzbau für Produktion und Verkauf
Der Neubau der Senferei in Lustenau ist das Ergebnis eines über Jahre entwickelten Transformationsprozesses, in dem ein traditionsreicher Familienbetrieb räumlich und architektonisch neu gedacht wurde. Der von Julia Kick Architekten geplante, kompakte Holzbau im Betriebsgebiet Heitere bündelt die zuvor verteilten Strukturen für Produktion, Lagerung, Verwaltung und Verkauf. Die funktionalen Abläufe sind in dem klaren, auf zwei Geschossen gestaffelten Baukörper nicht nur gut organisiert, sondern vielmehr räumlich inszeniert.
Anliefern, Lagern, Verarbeiten, Abfüllen, Verkaufen
Um der handwerklich geprägten Herstellung von Senf einen zeitgemäßen Rahmen zu verleihen, wurde der Produktionsprozess in ein durchgängiges Raumkontinuum überführt. Die Dramaturgie folgt den Abläufen der Herstellung – vom Anliefern und Lagern der Rohstoffe über Verarbeitung und Abfüllung bis hin zum Verkauf. Eine zweite, entkoppelte Wegeführung ermöglicht den Besucherinnen und Besuchern Einblick in die Abläufe, ohne sensible Arbeitsprozesse zu beeinträchtigen.
Holztragwerk und Installationen sichtbar
Ein offenes Tragwerk aus Holz prägt den Charakter der Innenräume – konstruktiv klar und atmosphärisch wirksam. Die weitgehend sichtbare Struktur folgt einem regelmäßigen Achsraster, das Flexibilität und Anpassungsfähigkeit gewährleistet. Einfache, präzise gesetzte Details ergänzen die konstruktive Offenheit; technische Installationen sind Teil des architektonischen Ausdrucks.
Regionale Baumaterialien, Gründächer, Solarenergie
Die Wahl des Baustoffs Holz ist nicht allein konstruktiv motiviert, sondern Teil eines umfassenden Nachhaltigkeitskonzeptes, das ökologische, ökonomische und gestalterische Aspekte miteinander verknüpft. Zum Einsatz kommen weitgehend regionale Materialien und natürliche Dämmstoffe. Der energetischen Versorgung dient eine Kombination aus Photovoltaikanlage und Wärmepumpe. Begrünte Dachflächen, teilweise als Biodiversitätsdächer ausgeführt, schaffen ökologischen Mehrwert und binden das Gebäude in den landschaftlichen Kontext ein. Der Flächenverbrauch ist durch die kompakte Bauweise minimiert, die Konstruktion langlebig und wartungsarm.
Produktion und Öffentlichkeit
Die Schnittstelle zwischen Produktion und Öffentlichkeit ist als Übergang und Vermittlungszone gestaltet. Durch großzügige Verglasungen und gezielte Durchblicke lässt sich die Herstellung schrittweise nachvollziehen. Im Zuge eines Rundganges erfahren die Gäste mehr über Rohstoffe, Verarbeitung und Geschichte des Unternehmens – den Abschluss bildet der Verkaufsraum.
Mit Bepflanzungen, Rankstrukturen und differenzierten Grünflächen sind die Freianlagen so gestaltet, dass sie Aufenthaltsqualität bieten und ökologische Themen aufgreifen. Die Senferei zeigt sich als moderne Produktionsstätte, Verkaufsort und öffentlich zugänglicher Erfahrungsraum.
Brandschutz: Maßgebliche Regelwerke
Für das gewerblich genutzte Produktionsgebäude in Vorarlberg ergeben sich die Anforderungen an den Brandschutz nicht aus einer einzigen Vorschrift, sondern vielmehr aus einem Geflecht mehrerer rechtlicher Ebenen. Diese überlagern sich je nach Nutzung, Bauweise und Gefährdungspotenzial. Gemeinsam bilden sie den verbindlichen Rahmen für Planung, Genehmigung und Betrieb.
Zentral ist zunächst das Bauordnungsrecht des Bundeslandes (analog zu den Landesbauordnungen in Deutschland): Hier also die Vorarlberger Baugesetzgebung in Verbindung mit der Vorarlberger Bautechnikverordnung. Diese regelt den baulichen Brandschutz im engeren Sinne – also Anforderungen an Baustoffe, Feuerwiderstandsdauer, Brandabschnitte und Fluchtwege. Sie legt fest, wie tragende Bauteile im Brandfall zu bemessen sind, welche Materialien eingesetzt werden dürfen und wie die Ausbreitung von Feuer und Rauch konstruktiv zu begrenzen ist. Bei einem Holzbau greifen spezifische Anforderungen, etwa zur Tragwerkssicherheit im Brandfall oder der Ausbildung von Abschottungen.
Die landesrechtlichen Vorschriften basieren weitgehend auf den sogenannten OIB-Richtlinien – insbesondere der OIB-Richtlinie 2 „Brandschutz“. Sie bilden die technische Grundlage des österreichischen Baurechts und definieren einheitliche Mindeststandards für Gebäude. Darin sind unter anderem allgemeingültige Anforderungen an Feuerwiderstandsklassen, Brandabschnitte, Flucht- und Rettungswege sowie Rauchableitung formuliert.
Spezifische Brandschutzmaßnahmen
Für gewerbliche Produktionsgebäude gelten neben dem Baurecht spezifische Vorschriften – insbesondere die Gewerbeordnung und die Arbeitsstättenverordnung. Diese verpflichten den Betreiber zu regelmäßigen Überprüfungen der gesamten Anlage einschließlich aller Brandschutzmaßnahmen, von technischen Einrichtungen bis zu Fluchtwegen und organisatorischen Abläufen. Darüberhinaus gelten konkrete Anforderungen beispielsweise hinsichtlich Feuerlöschern, Kennzeichnungen und Unterweisungen.
Um die Anforderungen nach OIB-Richtlinie 2 zu erfüllen, wurden alle Produktions- und Lagerräume sowie das zentrale, geschlossene Treppenhaus („Stiege 2“) mit Rauch- und Wärmeabzügen über Dach ausgestattet. Bedieneinheiten zur Auslösung befinden sich mehrfach im Bereich der Produktions- und Lagerräume sowie im Windfang des Haupteingangs. Vor dem Haupteingang ist ein Schlüsseltresor für den Feuerwehrzutritt installiert. Die Fenster im Obergeschoss fungieren als zusätzliche, manuell bedienbare Rauchabzugsöffnungen.
Flucht- und Rettungswege
Als Flucht- und Rettungswege aus dem Obergeschoss dienen insgesamt drei Treppenanlagen. Der „Stiege 2“ kommt als geschlossener Treppenraum primäre Bedeutung zu – weshalb diese mit einem Rauchabzug über Dach, RWA-Bedienelementen sowie zusätzlich „Kleinlöschgeräten“ (tragbaren Feuerlöschern) in beiden Geschossen ausgestattet ist. Im Gegensatz zu den beiden offenen Treppenräumen ist die „Stiege 2“ zu allen angegliederten Räumen durch Türen (ohne Brandschutzanforderungen) abgetrennt. Die „Stiegenhäuser“ sind alle innerhalb der maximal zulässigen Distanz von 40 Metern gemäß OIB-Richtlinie 2 Pkt 5.1 „Fluchtwege“ erreichbar.
Bautafel
Architektur: Julia Kick Architekten, Dornbirn
Projektbeteiligte: Martin Fetz, Hohenems (Tragwerksplanung); Verkehrsingenieure, Feldkirch (Verkehrsplanung); Frau Sturn, Sulz (Grün- und Freiraumplanung); i-Tec Industrieelektrik, Lauterach (Elektroplanung); Peter Messner, Dornbirn (TGA-Planung); Gerhard Bohle, Dornbirn (Bauphysik); Geotechnik 3P, Bregenz (Geotechnik)
Bauherr/in: Lustenauer Senf Bösch, Kustenau
Standort: Glaserweg 26, 6890 Lustenau, Österreich
Fertigstellung: 2024
Bildnachweis: Angela Lamprecht, Bregenz
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