Schlösser und Schließanlagen - Türen

Einbruchhemmende Fenster, Türen und die dafür notwendigen Anforderungen an Schlösser und Schließanlagen werden seit April 1999 mit der europäischen DIN V EN V 1627-1630 klassifiziert. Diese neue Norm löst die bis dahin geltende DIN V 18054 ab, die die Klassen EF0, EF1, EF2 und EF3 unterschied.

Die nun geltende europäische Norm unterscheidet Widerstandsklassen von WK1 bis WK 6, und zwar in Abhängigkeit von den Werkzeugen, die der erwartete Tätertyp einsetzen könnte, d.h. von Vandalismus und einfachen Hebelwerkzeugen über Sägewerkzeuge, Äxten, Stemmeisen zu elektrischen Bohrmaschinen und leistungsfähigsten Winkelschleifern. Zu jeder der sechs Widerstandsklassen werden folgende Definitionen getroffen:

  • Schließzylinder gemäß DIN 18252
  • Schutzbeschläge gemäß DIN 18257
  • Verglasungen gemäß DIN 52290
  • sowie evtl. notwendige Prüfzertifikate.
Insbesondere für die Sicherheit von Türen gelten folgende Maßnahmen:
  • grundsätzlich Beschläge aus Druckguß oder gehärtetem Stahl
  • Schwenkriegel- bzw. Bolzenschlösser mit Sicherungstaschen
  • Mehrfachverriegelungen
  • durchgehende, stabile Schlossschiene
  • mehrere Sicherungsbolzen
  • ggf. Zusatzschlösser mit Bügelsicherung
  • bei Bedarf Panzerriegel mit Anbohrschutz
  • als visuelle Kontrolle Türwächter, um ein gewaltsames Eindringen in die Wohnung bei geöffneter Tür zu vermeiden
  • ggf. elektronisch gesteuerte Schließzylinder in drahtloser Verbindung mit einer Alarmanlage.
Ab WK2 sind vom Hersteller Prüfzertifikate über das vollständige Bauteil inkl. aller Komponenten vorzulegen. Für die Montage wird ebenfalls eine spezielle Qualifikation verlangt.

Fachwissen zum Thema

Konstruktion/​Funktion

Schlösser und Schließanlagen - Fenster

Die DIN 4172 Maßordnung im Hochbau definiert dazu die beiden Begriffe Baurichtmaß und Nennmaß (im Bild: Wohnhaus im Bau. Ausschnitt mit Fensteröffnungen).

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