Schallschutz zweischaliger Wände
Die Schalldämmung von Bauteilen kann bei gegebener
flächenbezogener Masse wesentlich verbessert werden, wenn der
Aufbau zwei- oder auch mehrschalig erfolgt. Im günstigsten Fall
kann dabei dieselbe Schalldämmung mit einem Zehntel der Masse eines
einschaligen Bauteils erreicht werden. Die beiden Schalen der Wand
wirken zusammen mit dem Lufthohlraum und/oder der Dämmschicht als
ein "Masse-Feder-Masse"-Schwingungssystem. Dieses hat allerdings
eine bestimmte Resonanzfrequenz, bei der die Schwingungsübertragung
besonders groß und die Schalldämmung klein ist – ein ungünstigeres
Verhalten, als wenn die Schalen nicht getrennt wären. Die
Resonanzfrequenz sollte daher bei 100 Hz oder weniger liegen.
Damit zweischalige Wände sich wesentlich günstiger verhalten als
einschalige Wände, müssen außerdem folgende Bedingungen eingehalten
werden:
- Es dürfen keine festen Verbindungen zwischen den Wandschalen
eingebaut werden. Nur bei dünnen biegeweichen Schalen ist eine
Verbindung in größeren Abständen (0,5 m und mehr) zulässig,
allerdings nicht ohne Verluste in der Schalldämmung.
- Absorbierende Einlage im Lufthohlraum: Zur Unterdrückung der
Resonanzerscheinungen des Hohlraumes muss eine Einlage (z. B.
Mineralwolle) eingebracht werden - über die ganze Fläche oder
wenigstens am Rande (Randdämpfung).
- Eine der Schalen sollte biegeweich ausgebildet sein. Dies gilt nur, wenn flankierende Bauteile von einem Raum zum anderen durchgezogen sind. Dies gilt nicht, wenn eine über die ganze Haustiefe durchgehende Trennfuge vorhanden ist (Reihenhäuser).
Verbesserung bei massiven Wänden durch Vorsatzschalen:
- Massive Wand 100kg/m²: ca. 12 dB
- Massive Wand 300kg/m²: ca. 3 dB
- Doppelschalige massive Schalen mit durchgehender Trennfuge (Haustrennwand): ca. 10-20 dB.
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