Schallschutz: Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr

Zur Anpassung von Schallschutzmaßnahmen an bestimmte Standard-Lärmquellen, die z.B. mit einem Schallspektrum ermittelt wurden, wurden die Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr eingeführt. Hiermit kann bereits in der Planung ganz gezielt auf die jeweilige Lärmsituation eingegangen werden. Die bewerteten Schalldäm-Maße werden mit dem Spektrum-Anpassungswert korrigiert.

Der Anpassungswert C (Spektrum 1) berücksichtigt folgende Lärmquellen:

  • Wohnaktivitäten
  • Kinderspielen
  • Schienenverkehr mit mittlerer und hoher Geschwindigkeit
  • Autobahnverkehr > 80 km/h
  • Düsenflugzeuge in kleinem Abstand
  • Betriebe, die überwiegend mittel- und hochfrequenten Lärm abstrahlen.
Der Anpassungswert Ctr (Spektrum 2) berücksichtigt folgende Lärmquelle:
  • Städtischer Straßenverkehr
  • Schienenverkehr mit geringer Geschwindigkeit
  • Propellerflugzeuge
  • Düsenflugzeuge mit großem Abstand
  • Diskomusik
  • Betriebe, die überwiegend tief- und mittelfrequenten Lärm abstrahlen.

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