Schallschutz: Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr
Zur Anpassung von Schallschutzmaßnahmen an bestimmte
Standard-Lärmquellen, die z.B. mit einem Schallspektrum ermittelt
wurden, wurden die Spektrum-Anpassungswerte C und Ctr eingeführt.
Hiermit kann bereits in der Planung ganz gezielt auf die jeweilige
Lärmsituation eingegangen werden. Die bewerteten Schalldäm-Maße
werden mit dem Spektrum-Anpassungswert korrigiert.
Der Anpassungswert C (Spektrum 1) berücksichtigt folgende
Lärmquellen:
- Wohnaktivitäten
- Kinderspielen
- Schienenverkehr mit mittlerer und hoher
Geschwindigkeit
- Autobahnverkehr > 80 km/h
- Düsenflugzeuge in kleinem Abstand
- Betriebe, die überwiegend mittel- und hochfrequenten Lärm abstrahlen.
- Städtischer Straßenverkehr
- Schienenverkehr mit geringer Geschwindigkeit
- Propellerflugzeuge
- Düsenflugzeuge mit großem Abstand
- Diskomusik
- Betriebe, die überwiegend tief- und mittelfrequenten Lärm abstrahlen.
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