Schall minimieren durch textile Bodenbeläge
Laut einer Umfrage des Umweltbundesamtes wird Nachbarschaftslärm in Wohnungen oft als störend empfunden. Ursache ist vor allem unzureichender Schallschutz. Zwar gibt es die DIN 4109, in der entsprechende Vorschriften für Schallschutz im Hochbau für vollständige Deckenkonstruktionen einschließlich Fußböden und Unterdecken festgelegt sind. Die Erfüllung der Norm bedeutet jedoch nicht, dass Lärm von außen oder aus der Nachbarwohnung nicht mehr wahrgenommen wird.
Maßnahmen zur Trittschalldämmung
Zur Sicherstellung der Trittschalldämmung zwischen fremden Bereichen ist eine zweischalige Bauweise grundsätzlich erforderlich. Die entsprechende bauliche Trennung wird auch als „schalltechnische Entkoppelung” bezeichnet.
Auf Geschossdecken einwirkender Trittschall wird lotrecht und horizontal übertragen. Zur ausreichenden Trittschalldämmung ist in beiden Fällen eine Stahlbetondecke mit schwimmendem Estrich erforderlich. Zur Reduzierung der horizontalen Trittschallausbreitung werden die Estrichbereiche zu den Treppenhäusern hin im Türbereich baulich getrennt. Trittschalldämmung und Randdämmstreifen müssen in allen Fällen sachgerecht und sorgfältig ausgeführt werden, damit keine Schallbrücken entstehen.
Trittschallminderung durch Bodenbeläge
Für den Lärmpegel in Räumen spielt die Art des Bodenbelages eine wichtige Rolle. Während Bodenbeläge mit hoher Oberflächenhärte und Steifigkeit Trittschallgeräusche besonders gut übertragen, lassen weichgepolsterte Bodenbeläge wie Teppichböden diese praktisch gar nicht erst entstehen (Bild 1).
Der verwendete Bodenbelag hat also einen großen Einfluss auf den
Trittschallpegel sowohl im Raum des Entstehens als auch in
benachbarten Räumen. In beiderlei Hinsicht hat der textile
Bodenbelag hier gegenüber den übrigen Bodenbelägen Vorteile.
Die Körperschallminderung von Bodenbelägen wird durch das
Trittschallverbesserungsmaß angegeben. Selbst
bei sehr dünnen Teppichen beträgt das Trittschallverbesserungsmaß
noch etwa 20 dB; handelsübliche Qualitätsware liegt zwischen
25 – 30 dB, besonders dichte Teppiche können sogar
Trittschallverbesserungsmaße von 40 dB erreichen.
Demgegenüber erreichen glatte Beläge (z.B. Laminat,
Linoleum, Parkett) üblicherweise nur Werte von 5
–15 dB, und die z.B. in Mehrfamilienhäusern geforderten
Trittschallverbesserungsmaße können nur durch zusätzliche
Schallschutzmaßnahmen wie schwimmenden Estrich etc. erreicht
werden. Mit Teppichboden lassen sich
Trittschallverbesserungsmaße von mindestens 20 dB erreichen, die
keine unzulässigen Störwirkungen in Nachbarräumen erwarten lassen.
Dies ist sogar ohne schwimmende Estriche durch Konstruktionen wie
Teppichboden auf Rohdecke oder Teppichboden auf Rohdecke mit
Verbundestrich bzw. Estrich auf Trennlage erreichbar.
Schallabsorption
Neben der Trittschallminderung kommt der Schallabsorption von
Teppichböden eine große Bedeutung für die Minimierung von Lärm zu.
Im Gegensatz zu praktisch allen anderen Bodenbelägen hat der
textile Bodenbelag einen nennenswerten bis sehr hohen
Schallabsorptionsgrad (Bild 2). Konstruktionsbedingt - Teppichböden
stellen einen porösen Schallabsorber dar - nimmt die
Schallabsorption von tiefen zu hohen Frequenzen zu. Der
Schallabsorptionsgrad erreicht im Bereich von 2.000 - 4.000 Hz
Werte von 45 - 55% und mehr. Dabei wird auch der Nachhalleffekt
verringert. In Großraumbüros werden Nachhallzeiten von etwa 0,5 s
angestrebt. Diese lassen sich nur erreichen, wenn sämtliche zur
Verfügung stehenden Flächen in hohem Maße schallabsorbierend sind.
Hier wirken sich Teppichböden besonders positiv aus, da sie zudem
Gehgeräusche, Geräusche von Stühlerücken etc. mindern.
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