Schalhautklassen
Die Schalhaut hat einen entscheidenden Einfluss auf die Qualität von Sichtbetonflächen. Die drei unterschiedlichen Schalhautklassen (SHK1, SHK2, SHK3) erlauben es, das für ein Projekt geeignete Produkt – je nach Budget und Anforderungen – schnell und zuverlässig zu definieren.
Die gewünschte Sichtbetonklasse ist der wichtigste Anhaltspunkt
für die Wahl einer bestimmten Schalhautklasse. Zu den relevanten
Faktoren gehören die Geschlossenheit der Oberfläche, der Austritt
von Zementleim und Feinmörtel an den Schalhautstößen,
die Farbtongleichmäßigkeit, die Ebenheit der Fläche sowie der
erlaubte Versatz bei Arbeits- und Schalhautfugen. Wichtig ist auch
der Zustand der Schalung: Wenn eine hohe Sichtbetonqualität
gewünscht ist, können selbst kleine Beschädigungen oder
Beeinträchtigungen nicht toleriert werden.
Die nachfolgende Einteilung orientiert sich an dem DBV-Merkblatt
Sichtbeton von 2015 sowie dem 2017
erschienenen Informationsblatt Sichtbeton – Sichtbetonklassen und Anforderungen des
Herstellers Heidelbergcement.
Schalhautklasse SHK1
- für Sichtbetonklasse SB1
- Porigkeitsklasse P1 mit max. Porenanteil von ca. 3.000 mm² in Prüffläche (500 x 500 mm)
- Erprobungsfläche möglich, aber nicht nötig
- weitgehend geschlossene Zementleim- bzw. Mörteloberfläche; Schalelementstöße: Austritt Zementleim/Feinmörtel bis ca. 20 mm Breite und 10 mm Tiefe zugelassen
- Hell- und Dunkelverfärbungen zulässig, Schmutzflecken unzulässig
- Ebenheit nach DIN 18202: Toleranzen im Hochbau – Bauwerke, Tab.3, Zeile 5
- Versatz Arbeits- und Schalhautfugen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 10 mm zugelassen
- Zustand der Schalung: Nagel- und Schraublöcher, Beschädigung der Schalhaut durch Innenrüttler, Betonreste in Vertiefungen, Kratzer, Zementschleier und Ripplings sind zulässig; Bohrlöcher sind zu verschließen.
- für Sichtbetonklasse SB2 und SB3
- Porigkeitsklasse P1/P2 mit max. Porenanteil von ca. 3.000 bis 2.250 mm² in Prüffläche (500 x 500 mm) bei nichtsaugender Schalhaut; Porigkeitsklasse P2/P3 mit max. Porenanteil ca. 2.250 bis 1.500 mm² in Prüffläche bei saugender Schalhaut
- Erprobungsfläche empfohlen (SB2) bzw. dringend empfohlen (SB3)
- geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche; Schalelementstöße: Austritt Zementleim/Feinmörtel bis ca. 10 mm Breite und 5 mm Tiefe zugelassen, Grate bis ca. 5 mm
- Hell- und Dunkelverfärbungen in Maßen zulässig, Schmutzflecken unzulässig
- Ebenheit nach DIN 18202, Tab.3, Zeile 5 (SB2) bzw. 6 (SB3)
- Versatz Elementstöße/Arbeits- und Schalhautfugen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 10 mm (SB2) bzw. 5 mm (SB3) zugelassen, ausgetretener Feinmörtel auf vorigem Betonierabschnitt muss rechtzeitig entfernt werden, Trapezleiste o. Ä. empfohlen
- Zustand der Schalhaut: Nagel- und Schraublöcher ohne Absplitterung, Bohrlöcher und Kratzer als Reparaturstellen und Zementschleier sind zulässig; Beschädigung der Schalhaut durch Innenrüttler und Betonreste sind nicht zulässig; Ripplings in SB2 zulässig, in SB3 nicht zulässig
- für Sichtbetonklasse SB4
- Porigkeitsklasse P3 mit max. Porenanteil von ca. 1.500 mm² in Prüffläche (500 x 500 mm) bei nichtsaugender Schalhaut; Porigkeitsklasse P4 mit max. Porenanteil von ca. 750 mm² in Prüffläche bei saugender Schalhaut
- Erprobungsfläche erforderlich
- glatte, geschlossene und weitgehend einheitliche Betonfläche; Schalelementstöße: Austritt Zementleim/Feinmörtel bis ca. 3 mm Breite zugelassen, Grate bis ca. 3 mm; weitere Anforderungen sind detailliert festzulegen.
- Hell- und Dunkelverfärbungen weitgehend unzulässig; Schmutzflecken sowie sichtbare Schüttlagen unzulässig; Auswahl eines geeigneten Trennmittels nötig (Farbtonunterschiede und Verfärbungen sind auch bei größter Sorgfalt nicht auszuschließen)
- Ebenheit nach DIN 18202, Tab.3, Zeile 6 oder nach detaillierter Vorgabe
- Versatz Elementstöße/Arbeits- und Schalhautfugen zwischen zwei Betonierabschnitten bis ca. 5 mm zugelassen, ausgetretener Feinmörtel auf vorigem Betonierabschnitt muss rechtzeitig entfernt werden, weitere Anforderungen sind detailliert festzulegen
- Zustand der Schalhaut: Bohrlöcher, Nagel- und Schraublöcher und Kratzer als Reparaturstellen in Abstimmung mit Auftraggeber zulässig; Beschädigung der Schalhaut durch Innenrüttler, Betonreste, Zementschleier und Ripplings nicht zulässig