Sauberlaufzonen

Sauberlaufzonen dienen zur Reinigung des Schuhwerkes beim Betreten eines Gebäudes. Sie bewirken zum einen die Trocknung des Schuhwerkes, sodass sie direkte Auswirkung auf die Trittsicherheit haben. Zum anderen entfernen sie, dem Schuhwerk anhaftende, kratzende Schmutzpartikel, die vor allem bei kratzempfindlichen Böden (Marmor etc.) zu einer schnellen Abnutzung führen. Sauberlaufzonen sollten ausreichend bemessen sein. In Bereichen, die der BGR 181 Fußböden in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr unterliegen, ist eine Mindesttiefe von 1,50 Meter in Gehrichtung erforderlich. Die Breite der Sauberlaufzone sollte mindestens der Breite des Einganges entsprechen.

Fachwissen zum Thema

In öffentlichen und gewerblichen Räumen müssen Fußböden an ihrer Oberfläche rutschhemmend sein.

In öffentlichen und gewerblichen Räumen müssen Fußböden an ihrer Oberfläche rutschhemmend sein.

Anforderungen

Rutschhemmung und Trittsicherheit

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