Rückkehr der Neubauförderung EH55

800 Millionen Euro für mehr klimafreundliche Neubauten

Im Jahr 2022 hatte die damalige Bundesregierung die Förderung für Neubauten mit dem Effizienzhaus-55-Standard (EH55) gestrichen, mit der Begründung, dass sich dieser Energiestandard mittlerweile auf dem Markt etabliert habe. Künftig sollten nur noch Projekte mit dem strengeren EH40-Standard gefördert werden. Das führte in der Praxis jedoch zu einem deutlichen Rückgang der Investitionen im Wohnungsbau, dem jetzt mit der Wiedereinführung der EH55-Förderung in einem Umfang von 800 Mio. Euro begegnet werden soll.

Übersicht Förderung Einzelmaßnahmen BEG EM: Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen liegt für Einzelmaßnahmen bei 2.000 Euro (brutto) und für Maßnahmen im Bereich Heizungsoptimierung bei 300 Euro (brutto)
Fachkundige Unterstützung erhalten Bauherr*innen zum Beispiel beim Förderservice des Herstellers Buderus.

„Die Anzahl der Baugenehmigungen und die Baufinanzierungen steigen“, erläutert Verena Hubertz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. „Viele Auftragsbücher füllen sich langsam wieder. Und dennoch: Die lang ersehnte Erholung vollzieht sich schleppend. Auf dem Papier haben wir rund 760.000 Wohnungen mehr in Deutschland, von denen aufgrund gestiegener Kosten aber aktuell viele nicht realisiert werden. Wir wollen fertige Planungen in gebaute Häuser umwandeln. Deshalb starten wir unsere EH55-Plus-Förderung mit einem Umfang von 800 Millionen Euro. Die Förderung ist ein notwendiger Schub für die Bauwirtschaft. Wir setzen damit bereits das dritte Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um und zeigen mit dem Bau-Turbo und den steigenden Mitteln für den sozialen Wohnungsbau, dass Investitionen in den Markt sich wieder lohnen.“

Seit dem 16. Dezember 2025 haben Bauherr*innen also nun wieder die Chance auf zinsgünstige Kredite über die EH55-Neubauförderung. Gefördert werden nur Gebäude, die zu hundert Prozent erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung nutzen (etwa Wärmepumpen, Fernwärme, Solarthermie oder Biomasse) und deren Primärenergiebedarf 55 Prozent dem eines Referenzgebäudes entspricht. Außerdem muss zum Zeitpunkt der Antragsstellung bereits eine Baugenehmigung vorliegen; es darf allerdings noch nicht mit dem Bauvorhaben begonnen worden sein. Pro Wohneinheit können bis zu 100.000 Euro zinsvergünstigter Kredit über die staatliche Förderbank KfW beantragt werden. Die Förderung ist jedoch befristet und endet, wenn die Mittel aufgebraucht sind.

Mit dem Förderservice Vorteile ausschöpfen

Die Förderungsprogramme sind komplex und die Möglichkeiten, eine Förderung zu beantragen, vielfältig. Fachkundige Unterstützung erhalten Bauherr*innen zum Beispiel beim Förderservice des Herstellers Buderus in Kooperation mit Febis (siehe Surftipps). Dieser hilft dabei, die staatliche Heizungsförderung bei der KfW zu beantragen – mit handfesten Vorteilen: Über das Förderversprechen garantiert Buderus die prognostizierte Fördersumme, selbst wenn diese vom BAFA oder der KfW im Rahmen der BEG-EM vollständig abgelehnt werden sollte.

Hersteller/Quelle: Buderus, Wetzlar und BMWSB, Berlin

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Für Neubauten und Sanierungen gilt seit 1. November 2020 das „Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden“, verkürzt „Gebäudeenergiegesetz“ (GEG), ein einheitliches Anforderungssystem, das Energieeffizienz und erneuerbare Energien gleichermaßen berücksichtigt und gleichzeitig die bisherigen Regelwerke EnEG, EnEV und EEWärmeG ersetzt.

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Verordnungen/​Gesetze

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Planungsgrundlagen

Planung der Gebäudetechnik nach GEG

Surftipps

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