Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude

Fokus auf Sanierungen und Vorfahrt für erneuerbare Energien

Die Effekte für Energieeinsparungen und damit für den Klimaschutz sind bei der energetischen Gebäudesanierung um das rund 4,5-fache höher als beim Neubau. Im Gebäudebestand liegt also ein großes Potenzial. Diesem Umstand ist die Bundesregierung nun bei der bereits angekündigten Neuaufstellung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) nachgekommen. Schwerpunkt des überarbeiteten Förderprogramms ist die energetische Sanierung, mit dem Ziel, dass möglichst viele Menschen davon profitieren. Die Änderungen sind ab 28. Juli 2022 in mehreren Stufen in Kraft getreten.

Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG): Einzelmaßnahmen werden künftig über das BAFA bezuschusst.
Förderkonditionen ab dem 15. August 2022
Fördersätze für den Neubau

Die neuen Förderbedingungen werden bei Sanierungen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW umgesetzt, für Einzelmaßnahmen bei der Sanierung greifen seit dem 15. August 2022 ebenfalls neue Förderbedingungen, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA umgesetzt werden. Eingestellt wurde Ende Juli das Zuschussportal der KfW für Einzelmaßnahmen, für die nun ausschließlich das BAFA zuständig ist. Durch klare Zuständigkeiten soll die Antragstellung also merklich vereinfacht werden. Bei der Neubauförderung erfolgt die Reform erst im Jahr 2023. Bis zur Neukonzipierung durch das BMWK läuft das Programm EH 40 Nachhaltigkeit bis Jahresende weiter. Hier gibt es für das aktuelle Jahr 2022 zunächst nur kleinere Folgeanpassungen, die aus den Änderungen bei der Sanierung resultieren.

Bessere Breitenwirkung der Förderungen

Wichtig ist dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz BMWK dabei, mit den verfügbaren staatlichen Mittel ein möglichst großes Investitionsvolumen zu hebeln und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass möglichst viele bei der Sanierungsförderung zum Zuge kommen. Deshalb sind die Fördermittel im Vergleich zu den Jahren zuvor insgesamt gestiegen, zugleich aber wurden die einzelnen Fördersätze um fünf bis zehn Prozentpunkte reduziert, um eine bessere Breitenwirkung zu erreichen. Mit der Reform der BEG werden jährliche Bewilligungen von 13 bis 14 Mrd. Euro möglich bleiben, davon etwa 12 bis 13 Milliarden Euro für Sanierungen. Zum Vergleich: 2021 wurden rund 8 Mrd. Euro und 2020 rund 5 Mrd. Euro für die Sanierung ausgegeben.

Neue Ausrichtung bei der Sanierungsförderung

Nicht mehr gefördert werden ab dem 15. August 2022 gasverbrauchende Anlagen. Dazu gehören auch Gashybrid-Heizungen und gasbetriebene Wärmepumpen. Damit die geförderten Gebäude „klimawandelfest“ sind und zum Ziel eines klimaneutralen Wohnungsbestandes 2045 passen, wird ein Heizungstausch-Bonus für Gaskessel eingeführt. Dabei geht die BEG-Reform Hand in Hand mit dem neuen Ordnungsrecht, dem Gebäudeenergiegesetz. Neue gesetzliche Vorgaben (wie der Einsatz 65 Prozent erneuerbarer Energien, die Vorgabe für neue Heizungen in Neubau und Bestand, die ab 2024 greifen) sollen dafür sorgen, dass Eigentümer selbst mehr Investitionen in die Gebäudeeffizienz tätigen müssen.

Was außerdem gefördert wird

Neben dem Austausch des eigentlichen Heizsystems können auch alle dafür notwendigen Nebenleistungen gefördert werden, etwa die Deinstallation und Entsorgung der Altanlage inklusive der Tanks, notwendige Wanddurchbrüche, Geothermie-Erdbohrungen oder die Ausgabe für die Einbindung von Planungsexperten. Ein Infoblatt zu den förderfähigen Kosten steht auf der Website des BAFA zum kostenfreien Download bereit, ebenso ein allgemeines Merkblatt zur Antragstellung (s. Surftipps). Wegen der Komplexität der Förderprogramme und der derzeitigen Änderungen ist es sinnvoll, bei Neubauten und Sanierungen Experten wie Energieberater, den Informationsservice verschiedener unabhängiger Plattformen oder den Förderservice von Herstellern zu nutzen.

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, Berlin

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