Recycling von Kunststoffdachbahnen

Viele Hersteller von Dach- und Dichtungsbahnen aus Kunststoff arbeiten kontinuierlich daran, die Umweltbilanz ihrer Produkte in Richtung Nachhaltigkeit weiter zu entwickeln. Der schonende Umgang mit Rohstoffen, die umweltverträgliche Herstellung der Produkte und eine schadlose, möglichst hochwertige Verwertung nach Gebrauch sind Kernpunkte der Umweltverpflichtung, die diese Branche seit Mitte der 1990er Jahre verfolgt.

Das Rücknahmesystem umfasst alle Dachbahnen aus PVC-P, EVA und PE-C.
Die Bahnen sind in circa ein Meter breite Streifen zu schneiden und aufzurollen.

Die deutsche Recyclinglösung für ausgediente PVC-Dachbahnen Roofcollect hat sich unter der Federführung der ESWA, dem Europäischen Dachverband der Kunststoffbahnenhersteller, zu einer Lösung für ganz Europa entwickelt. Die durch diese Organisation vertretenen Hersteller verpflichten sich freiwillig selbst dazu, alte Kunststoff-Dachbahnen langfristig wiederzuverwerten.

In der Wiederverwertung von Produktionsabfällen und ausgedientem Altmaterial agieren deutsche Hersteller seit vielen Jahren vorbildlich; mit einem Bonusprogramm wurden erfolgreich Marktanreize geschaffen, das Altmaterial dem Recycling zuzuführen. Die Einführung einer flächendeckenden Logistik für das Sammeln und Transportieren von Altdachbahnen hat das Recyclingvolumen stark ansteigen lassen.

Die ESWA stellt mittlerweile in ganz Europa herstellerübergreifend Recyclingmöglichkeiten für Kunststoff-Dachbahnen zur Verfügung. Dies garantiert die Aufnahme der ständig steigenden Recyclat-Mengen. Inzwischen werden auch nicht sortenreine Sammlungen, zum Beispiel von verklebten Dachbahnen, recycelt. Das Rücknahmesystem umfasst alle Dachbahnen aus PVC-P, EVA und PE-C. Allerdings müssen alte Dachbahnen frei von Fremdanhaftungen wie Steinen und sonstigen Verunreinigungen zur Entsorgung bereitgestellt werden. Die Bahnen sind in circa ein Meter breite Streifen zu schneiden und aufzurollen. In der Regel erfolgt die Sammlung in sogenannten Big Bags (Kunststoff-Textilsäcke) mit einem Füllvolumen von 300 bis 400 m². Alternativ sind bei Großbaustellen auch Container möglich.

Bereits 2001 trat die Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) in Kraft, die unter anderem regelte, dass die Deponierung unbehandelter Abfälle aus Haushalten und Gewerbe seit dem 1. Juni 2005 verboten war. Die Anforderungen der Deponie-, der Abfallablagerungs- und der Deponieverwertungsverordnung wurden in der Verordnung zur Vereinfachung des Deponierechts zusammengefasst, welche am 16.07.2009 in Kraft trat. Diese übernimmt inhaltlich die Regelungen der Abfallablagerungsverordnung.

Die Wegwerfgesellschaft hat sich inzwischen zur Kreislaufwirtschaft entwickelt. Bereits im November 2018 stellte das Bundesumweltministerium einen eigenen Fünf-Punkte-Plan vor, der ein verstärktes Recycling von Produkten zum Ziel hat. Im März 2020 legte die Europäische Kommission einen entsprechenden Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor, der sich auf Abfallvermeidung und Abfallwirtschaft konzentriert. Der Aktionsplan steht im Mittelpunkt des Europäischen Grünen Deals, dem Fahrplan der EU zur Realisierung der Klimaneutralität.

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