Rechnung

Bezogen auf die Baubranche ist eine Rechnung (auch: Abrechnung) die Zusammenstellung der erbrachten Leistungen auf Grundlage eines Bauvertrags zwischen Auftraggeber*in und Unternehmen. Je nach Auftragsart und Dauer können sich Rechnungen in ihrem Aufbau und ihrer Ausführlichkeit unterscheiden. Grundsätzlich sollten sie jedoch für jede Position Massen und Einheits- oder Pauschalpreise aufweisen, die für Auftraggeber*innen nachvollziehbar aufgeschlüsselt sind. Neben ausgeführten Leistungen werden in der Regel auch die benötigten Mittel in Rechnung gestellt, d.h. Baustoffe und Werkzeuge.

Fachwissen zum Thema

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Die Abrechnung erfolgt nach Ausführung der beauftragten Leistung oder durch Kumulation von Abschlagszahlungen, wenn dies vereinbart vereinbart ist.

Honorar und Abrechnung

Abrechnungen

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Sowohl Verträge nach VOB/B §16 als auch Werkverträge nach BGB § 632 a Abs.1 verlangen, dass bereits vor Beendigung von Bauleistungen Abschlagsrechnungen an den Auftraggeber gestellt werden.

Honorar und Abrechnung

Kumulierte Rechnungen

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