Rauchschutztür

Rauchschutztüren sind selbstschließende Türen, die dazu bestimmt sind, im eingebauten und geschlossenen Zustand den Durchtritt von Rauch zu behindern. Rauchschutztüren nach DIN 18095 Teil 1 sind keine Feuerschutzabschlüsse nach DIN 4102 Teil 5. (Definition nach DIN 18095 Teil 1)

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