RAL Güteschutz Estrich

Im Zuge der fortschreitenden europäischen Angleichung von Qualitätsstandards gewinnen Qualitätssicherung und Güteüberwachung immer mehr Bedeutung. Einen Beitrag dazu kann auch das RAL Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung mit der Vergabe von geprüften Güteschutzzeichen leisten. Das Gütezeichen Estrich ist unter RAL-RG 818 registriert und wird von der Gütegemeinschaft Estrich und Belag verliehen. Die Mitgliedschaft kann von jedem Estrichbetrieb beantragt werden. Die Vergabe erfolgt nach einer reglementierten Eigenüberwachung sowie nach einer Fremdüberwachung, die bundesweit vom Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung, Troisdorf, durchgeführt wird.

Zur Zeit ist die Führung des Gütezeichens für folgende Estrichgruppen möglich:

  • Magnesia-Estriche
  • Zement-Estriche
  • Anhydrit-Estriche
  • Hartstoff-Estriche
  • Kunstharz-Estriche
  • und Calciumsulfat-Estriche
Eigenüberwachung
Ein wesentlicher Bestandteil der Eigenüberwachung ist die Verpflichtung des Mitgliedsbetriebes, mindestens alle zwei Monate für jedes geführte oder beantragte Gütezeichen eine Güteprüfung an einem Prüfkörper (Prismen, Streifen) durchzuführen. Bei Magnesiaestrichen wird zusätzlich die Oberflächenhärte ermittelt. Über die Ergebnisse ist ein Prismentagebuch anzufertigen. Darüberhinaus ist ein Baustellentagebuch zu führen. Im Schadensfall sind diese Aufzeichnungen hilfreich bei der Suche nach der Schadensursache.

Fremdüberwachung
Die Fremdüberwachung umfasst die Baustellenüberwachung, insbesondere Prüfung und Beurteilung im Materialbereich, Prüfung und Beurteilung der Verlegearbeiten; die Trittschallmessung sowie die Kontrolle der Eigenüberwachung. Die Ergebnisse werden in Prüfzeugnissen festgehalten und den Mitgliedsfirmen sowie der Gütegemeinschaft Estrich und Belag mitgeteilt. Für den Unternehmer, soll die Beurteilung eine Hilfe sein, Schwachpunkte zu erkennen und gezielt zu verbessern.

Aufgrund des Berichtes der fremdüberwachenden Stellen erteilt die Gütegemeinschaft Estrich und Belag das Recht zur Führung des Gütezeichens. Ein weiteres Gütesiegel im Bereich Fußboden ist das RAL-GZ 942: Sporthallenböden.

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