Qualifizierter Rauchschutz statt Totalschaden

Fachinformationen des FVLR

Wer beim Brandschutz spart, riskiert im Ernstfall die Existenz eines Unternehmens und das Leben der Mitarbeiter. Dabei können die Schäden und Gefahren eines Brands schon durch geringe zusätzliche Bauinvestitionen erheblich reduziert werden. Der Fachverband Tageslicht und Rauchschutz e.V. (FVLR) zeigt drei mögliche Brandverläufe in einer typischen Industriehalle auf. Das nachfolgende Beispiel und die Grafiken machen die Gefahren und enormen Schäden deutlich.

Darstellung eines Brandfalls mit qualifizierter RWA nach 5 Minuten
Darstellung eines Brandfalls mit qualifizierter RWA plus Sprinkleranlage nach 5 Minuten
Ohne qualifizierte RWA nach 15 Minuten

Qualifizierte Rauchabzugsanlagen in einer 3.000 m² großen Industriehalle
Bricht in einer Industriehalle plötzlich ein Feuer aus, zahlt sich die Investition in eine qualifizierte Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) – projektiert nach den Vorgaben der DIN 18232-2 Rauch- und Wärmefreihaltung - Teil 2: Natürliche Rauchabzugsanlagen (NRA); Bemessung, Anforderungen und Einbau – aus. Es bedarf keines großen Brands, um empfindliche Schäden durch eine Rauchbeaufschlagung zu verursachen. Diese Schäden sind bei vielen Brandschutzkonzepten im Industriebau unvermeidlich, wenn diese lediglich auf die Erlangung einer Baugenehmigung ausgelegt sind. Und beim Rauchschutz geht es natürlich nicht allein um die Vermeidung von Sachschäden. Schon wenige Atemzüge in einem verrauchten Raum können tödlich enden. Auf drastische Weise zeigt das folgende Beispiel von drei möglichen Brandverläufen mit und ohne RWA die unterschiedlichen Schadenausmaße in einer 3.000 m² großen Industriehalle mit Bau- und Einrichtungskosten in Höhe von sechs Millionen Euro. Halle 1 verfügt in dem Szenario über keine qualifizierte RWA. Halle 2 dagegen ist mit qualifizierter RWA ausgestattet. In Halle 3 ist zusätzlich eine Sprinkleranlage eingebaut.

Nach fünf Minuten: erhebliche Unterschiede in der Rauchentwicklung
Bereits kurz nach Ausbruch eines Feuers zeigen sich erhebliche Unterschiede bei der Rauchentwicklung in den drei Hallen. Der Brandrauch strömt naturgemäß zunächst in den oberen Raumbereich. In Halle 1 ohne qualifizierte Rauchabzugsanlage, aber gemäß den Mindestanforderungen der Muster-Industriebaurichtlinie (M-IndBauRL) gebaut, breitet er sich bereits nach fünf Minuten über die gesamte Fläche der Hallendecke aus, da er über unqualifizierte Rauchableitungsöffnungen nur teilweise entweichen kann. In den Hallen 2 und 3 mit eingebautem Rauchabzug entweicht ein Großteil des Rauchs über die Abzüge im Dach. Gleichzeitig verhindern Rauchschürzen die seitliche Rauchausweitung. Menschen können sich aus diesen Hallen ohne fremde Hilfe retten. Die Sprinkler in Halle 3 sprechen in dieser frühen Phase aufgrund der geringen Wärmefreisetzung noch nicht an.

Nach 15 Minuten: nur bei Hallen mit RWA gelangt die Feuerwehr jetzt noch ins Gebäude
 Halle 1 (ohne qualifizierte RWA) ist nach ca. 15 Minuten komplett verraucht. Menschen, die sich jetzt noch im Inneren des Gebäudes aufhalten, verlieren die Orientierung. Wegen der starken Rauchentwicklung können die Rettungskräfte nur noch von außen eingreifen und niemanden mehr aus dem Inneren der Halle retten. Anders verläuft der Brand in den Hallen mit qualifizierter RWA. Die nachströmende Luft bildet hier eine raucharme Schicht. Dadurch können die Löscharbeiten gezielt im Halleninneren und damit direkt am Brandherd stattfinden. In Halle 3 löst die Hitze nun auch die zusätzliche Sprinkleranlage aus. Dadurch wird die Brandenergie teilweise in Wasserdampf umgesetzt und die Ausbreitung des Feuers frühzeitig verhindert.

Nach 30 Minuten: ohne RWA kritische Temperaturgrenze erreicht
Nach einer halben Stunde erreichen in Halle 1 tragende Bauteile die kritische Temperaturgrenze. Die heißen Gase setzen ihnen so sehr zu, dass sie ihre Standfestigkeit zu verlieren drohen. Es besteht nun akute Einsturzgefahr. Damit wäre ein Totalschaden des Gebäudes und seiner Einrichtung die Folge. Zur gleichen Zeit kann die Feuerwehr in Halle 2 den Brandherd bereits löschen und dadurch weitere Rauch- und Hitzeentwicklung stoppen. Die Sprinkleranlage in Halle 3 dämmt den Brand zusätzlich ein und hilft der Feuerwehr bei ihrer Arbeit.

24 Stunden später: drohende Insolvenz vs. keine oder nur geringe Schäden
24 Stunden nach Brandausbruch sind tragende Teile und die Dachkonstruktion der Halle 1 mit hoher Wahrscheinlichkeit eingestürzt. Verletzte oder sogar Tote sind zu erwarten. Die Umwelt rund um die Halle wurde hohen Belastungen ausgesetzt. Durch den langanhaltenden Lieferausfall in der Folge droht dem Unternehmen der Verlust von Kunden und häufig sogar die Insolvenz. „Der größte wirtschaftliche Schaden nach einem Brand entsteht durch den Stillstand des Betriebs, durch den Ausfall der Produktion“, erklärt Experte Lothar A. Brummel der Polygonvatro, einem Sanierungsunternehmen für Brand- und Wasserschäden. „Bei längerem Stillstand springen Kunden ab. Dagegen hilft auch keine Feuer- oder Betriebsausfallversicherung. Die wenigsten von gravierenden Brandschäden betroffenen Unternehmen schaffen es deshalb, am Markt zu bleiben.“ Solche Folgen bleiben den Betreibern von Halle 2 und 3 erspart. Es ist zu erwarten, dass sich alle Menschen rechtzeitig in Sicherheit bringen können. Sach- und Umweltschäden bleiben begrenzt. Und der Lieferverzug bleibt in einem Rahmen, den das Unternehmen in der Regel ohne dauerhafte Folgen überstehen kann.

Fazit: schon 0,5% höhere Baukosten können Leben und Unternehmen retten
Stellt man die Kosten von Rauchschutz und Brandfolgen gegenüber, wird der Investitionswert einer qualifizierten RWA besonders deutlich. Der Betreiber von Halle 1 muss bei kalkulierten Gebäudekosten von 6.020.000 Euro (gemäß den gesetzlichen Mindestanforderungen der Muster-Industriebaurichtlinie) im Brandfall mit mindestens 1.000.000 Euro Sachschaden und ca. sechs Monaten Stillstand rechnen. Durch eine zusätzliche Investition in eine qualifizierte RWA nach DIN 18232-2 von gerade einmal 25.000 Euro wäre der Sachschaden auf etwa 10.000 Euro und die Dauer des Lieferausfalls auf rund eine Woche begrenzt geblieben. Diese Investition entspricht Mehrkosten von lediglich 0,5%. Und selbst Unternehmer, die sich neben einer Rauch- und Wärmeabzugsanlage  für eine zusätzliche Sprinkleranlage entscheiden, investieren nur 2,5% mehr in den Bau als für eine Halle ohne qualifizierte RWA. „Die enorme Kostenersparnis im Brandfall allein sollte die vergleichsweise geringen Investitionen bereits rechtfertigen. Das wichtigste Argument pro Rauchschutz für jeden Bauherren und Unternehmer dürfte aber das Wohl der Mitarbeiter sein“, erklärt Dipl.-Ing. Thomas Hegger, Geschäftsführer des FVLR.

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Für Industriebauten, dazu zählen Gebäude oder Gebäudeteile im Bereich der Industrie und des Gewerbes, die der Produktion oder Lagerung von Produkten oder Gütern dienen, sind die Mindestanforderungen an den Brandschutz in der Muster-Richtlinie über den baulichen Brandschutz im Industriebau (M-IndBauRL) festgelegt.

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