Produktbezogene Kennzeichnung

Bei der produktbezogenen Kennzeichnung wird von den Produkten ausgegangen, die angeliefert werden und aus denen das System zusammengesetzt wird. Ein Produkt ist ein auf technischem Weg hergestelltes Objekt. Das betrachtete System kann ebenfalls als Ergebnis seines Prozesses ein Produkt hervorbringen. Diese sollen im Zusammenhang mit einer produktbezogenen Kennzeichnung aber nicht betrachtet werden. Um Verwechslungen zu vermeiden verwendet die DIN EN 81346: Industrielle Systeme, Anlagen und Ausrüstungen und Industrieprodukte - Strukturierungsprinzipien und Referenzkennzeichnung den Begriff „Komponente“ für Produkte, aus denen das betrachtete System zusammengesetzt ist.

Eine Komponente besitzt in der Regel Typ-Identitätsmerkmale (Name, Hersteller, Artikel-, Modell- und Seriennummer, Beschreibung etc.) und ist dadurch aus dem Lieferprogramm eines Herstellers identifizierbar. Funktions- und Ortsaspekte werden bei der Kennzeichnung nicht berücksichtigt.

Beispiel für eine produktbezogene Strukturierung: Ein Zuluftsystem besteht aus einem Ventilator des Fabrikats XY des Herstellers A, Luftkanälen in der Ausführung Flexrohr, rund, Aluminium des Herstellers B und einem Erhitzer mit Artikel-Nr. 123 des Herstellers C.

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Wie können Kennzeichnungsregeln definiert werden?

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