Planungskriterien PNA

Die Entscheidung und schließlich die Auswahl einer bestimmten Personen-Notsignal-Anlage (PNA) ist von einigen wichtigen Kriterien abhängig:

  • Der Unternehmer darf PNA zur Überwachung von Einzelarbeitsplätzen nicht einsetzen, wenn
    • gefährliche Arbeiten durch eine Person allein nach staatlichen Arbeitsschutzvorschriften ungeeignet ist (z.B. UVV "Silos") die das Einsteigen in Silos durch eine Person untersagt)
    • andere Forderungen zur Überwachung in staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und Unfallverhütungsvorschriften bestehen oder
    • die Gefährdungsanalyse ergibt, dass der Einsatz von PNA ungeeignet ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn Funkschatten bestehen.

    Die Anzahl der Einzelarbeitsplätze ist ein wichtiges Kriterium für die Auswahl eines bestimmten Produktes. So wird man z.B. für zwei Einzelarbeitsplätze nicht unbedingt eine Anlage mit EDV-Unterstützung benötigen, es sei denn, die Integration in ein geplantes GMS wäre möglich. Es ist darauf zu achten, dass diese Anlage mit einer entsprechenden Schnittstelle ausgerüstet ist.

  • Weiterhin muss sichergestellt sein, wie und durch wen Rettungsmaßnahmen durchgeführt werden können. Auch hier bietet sich die Integration in ein GMS an, da für andere Subgewerke bereits Maßnahmenkataloge erstellt wurden, die nur um den Bereich PNA erweitert werden müssen.

  • Handelt es sich um ortsgebundene oder ortsungebundene Arbeitsplätze? Diese Frage ist entscheidend für die Auswahl der Lokalisierung. Beim Einsatz von Ortsbaken muss man sich über den Installationsaufwand und die Kosten die Ortsbaken im Klaren sein.

  • In welcher Umgebung ist der Einzelarbeitsplatz? Eine wichtige Frage, werden doch an PNG in Laborbereichen geringere Anforderungen bezüglich der Robustheit gestellt als an den rauen Industriebereich. Auch die Größe und das Gewicht der PNG spielt eine wichtige Rolle, sollen die Mitarbeiter doch geschützt und nicht durch zu großes und gewichtiges PNG an ihrer Arbeit gehindert werden.

  • Vor der Beschaffung muss in jedem Fall eine Funkausleuchtung durchgeführt werden, hier schlägt dann die Stunde der Wahrheit. Gerade bei PNA muss an jedem Einzelarbeitsplatz eine einwandfreie Funkverbindung bestehen. Bei ortsungebundenen Einzelarbeitsplätzen ist jeder einzelne Arbeitsplatz und der Weg zwischen diesen Arbeitsplätzen funkmäßig auszuleuchten.

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