Planung von GMS

Im Rahmen von Gebäudemanagementsystem (GMS) Projekten gibt es einzelne Projektphasen, die unterschiedliche Inhalte und Verantwortungen aufweisen.

1. Zieldefinition
Die Zieldefinition muss durch den Auftraggeber/Nutzer vorgegeben werden und dient als Grundlage für die Erarbeitung eines Pflichtenheftes. Die Zieldefinition beinhaltet folgende Elemente:

  • Umfang der zu integrierenden Sicherheits-, Kommunikations- und Haustechnikanlagen
  • Definition der Integration
  • Erwartete Verbesserungen gegenüber einer Einzelsystemlösung
  • Beschreibung der Arbeitsplätze und Aufgaben der Mitarbeiter an den Arbeitsplätzen.
Aus der Zieldefinition ist ein Pflichtenheft in Zusammenarbeit Nutzer/Planer zu erstellen.

2. Pflichtenheft
Im Rahmen des Pflichtenheftes wird die Vollständigkeit und Klarheit der Zieldefinition überprüft. Folgende Angaben müssen konkretisiert werden:
  • Welche Anlagen/Systeme sind im Bestand vorhanden und sind in das Gesamtsystem einzubinden (mit Angabe Softwarestand)?
  • Welche Anlagen/Systeme müssen neu angeschafft werden, Fabrikate bzw. Beschreibung der Systeme und der erwarteten Schnittstelle für die Integration?
  • Datenpunktumfang
  • Funktionale Beschreibung (Alarmpläne, Automatisierungswünsche, Maßnahmenpläne, Grafiken, Bedienungskonzepte etc.)
  • Definition der erwarteten Leistungsmerkmale
  • Definition der technischen Rahmenbedingungen für die Integration, dazu gehört die Beschreibung der erwarteten physikalischen und logischen Schnittstellen zur Einbindung in die definierte Integration für ein ganzheitliches Managementsystem
  • Beschreibung der Betriebsweise von Subsystemen
  • Definition von Zeitsynchronisationen, Anlaufverhalten und Synchronisation, Systemüberwachung und sicherheitstechnische Anforderungen
  • Definition der rechtlichen Rahmenbedingungen, dazu gehören Themen wie z.B. Lizenzrechte, Offenlegung von Schnittstellen, Unterstützung bei der Neuentwicklung oder Anpassung sowie Inbetriebnahme der Schnittstellen
  • Konzeptionelle Lösung (Blockschaltbild) in Bezug auf Vernetzung der anzuschließenden Subsysteme und des Managementsystems.

3. Rahmenbedingungen
In den Rahmenbedingungen sind alle auf das Projekt bezogenen sonstigen Bedingungen festzuschreiben. Das Pflichtenheft und die Rahmenbedingungen dienen als Grundlage für Ausschreibungen, Auswahl und Projektüberwachung.

4. Ausschreibung
In der Ausschreibung werden die Mengeneinheiten sowie die technischen Anforderungen der anzubietenden Geräte bzw. Anlagenteile definiert und als Mindestanforderung festgeschrieben.

5. Auswahl
Bei der Auswahl von Anbietern ist darauf zu achten, dass möglichst standardisierte bzw. zertifizierte Schnittstellen zu den im Projekt einzubindenden Anlagen vorhanden sind. Es ist darauf hinzuweisen, dass die Entwicklung von Schnittstellen Risiko- und Kostenfaktoren darstellen können. Es wird empfohlen, durch Referenzen die angebotenen Leistungen im Hinblick auf die Erfüllung des Pflichtenheftes vor Vergabe zu überprüfen.

6. Projektüberwachung
Aufgrund der Komplexität des Gesamtsystems sind frühzeitig Kriterien zur Überprüfung einzelner Schnittstellen und Funktionen festzuschreiben und als Teilsystem bzw. Teilfunktion abzunehmen. Die Gesamtfunktionalität muss dann in der Abnahme aller Systeme geprüft werden.

Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht

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