Personenschleusen

Eine Personenschleuse bezweckt das Fernhalten unberechtigter Personen von Räumen mit hohem Risikopotenzial (Kassen, Rechenzentren usw.) und erschwert Straftätern die Flucht. Sie ermöglicht das Kontrollieren jeder einzelnen Person während des Eintritts (nicht vor dem Eintritt!), sodass Gewähr besteht, dass nur in den Raum gelangt, wer sich dazu legitimiert hat. Sie hält Dritte zurück, wenn sie den Austritt einer Person nutzen wollen, um einzutreten.

Bestehen hohe Sicherheitsrisiken, müssen großräumige Schleusen von 'aus der sicheren Zone heraus' handelnden Personen überwacht und gesteuert werden. Erfolgt die Kontrolle nur mit einem Zutrittskontrollsystem, muss die eintretenswillige Person vereinzelt werden und die Identitätsprüfung im Schleusenraum erfolgen.
Fluchtweg, Brand- und Rauchabschnitt sowie Durchlass von sperrigen Gütern muss gegebenenfalls separat gewährleistet werden.

Fachwissen zum Thema

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Pendelschleuse im Normaltürbetrieb

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