Pelletbrenner zum Nachrüsten
Heizen mit Holzpellets in alten Heizöl-, Kohle-, Holz- oder Gaskesseln
Das steigende Bewusstsein für den Schutz von Umwelt, Klima und Ressourcen, gesetzliche Anforderungen an Heizungsanlagen und nicht zuletzt technische Weiterentwicklungen haben dazu geführt, dass viele Hauseigentümer*innen einen Austausch ihres Heizsystems in Betracht ziehen. In manchen Fällen muss jedoch nicht die komplette Heizungsanlage ersetzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch der bestehende Kesselkörper weiterverwendet und mit einem Pelletbrenner ausgestattet werden. Eine solche Umrüstung kann den baulichen Aufwand und die Investitionskosten gegenüber einem vollständigen Austausch reduzieren. Allerdings ist eine genaue Prüfung der bestehenden Anlage erforderlich, denn nicht jeder Heizkessel eignet sich für den Betrieb mit Pellets.
Anlagenumbau
Damit die Umrüstung eines bestehenden, ursprünglich für einen fossilen Brennstoff ausgelegten Heizkessels auf Pelletbetrieb möglich ist, müssen Volumen, Geometrie und Materialität des bestehenden Kessels für den neuen Einsatz geeignet sein, denn die Flammengeometrie eines Pelletbrenners unterscheidet sich deutlich von der eines Öl- oder Gasbrenners. Bei der Verbrennung von Holz fällt zudem Asche an, deren Entnahme jederzeit möglich sein muss. Da Pelletabgase eine niedrigere Temperatur aufweisen und im Schornstein kondensieren können, wird auch ein feuchtigkeitsunempfindlicher und versottungssicherer Schornstein benötigt. Oftmals ist daher der Einbau eines Stahlrohrs erforderlich. Auch eine Anpassung des Schornsteinquerschnitts kann im Einzelfall notwendig sein.
Ein weiterer Punkt ist die Lagerung und Zuführung der Pellets. Dafür muss nicht nur ausreichend Platz zur Verfügung stehen; bei Pelletlagern sind zudem besondere Sicherheitsanforderungen zu beachten: Aus den Pellets kann Kohlenmonoxid freigesetzt werden, das sich insbesondere in den ersten Wochen nach einer Befüllung im Lager anreichern kann. Die Anforderungen der VDI 3464 Blatt 1: Emissionsminderung - Lagerung und Umschlag von Holzpellets beim Verbraucher - Anforderungen unter Umwelt-, Gesundheits- und Sicherheitsaspekten zur sicheren Pelletlagerung sind daher zu berücksichtigen.
In den meisten Fällen wird es außerdem sinnvoll sein, einen Pufferspeicher ins Heizsystem zu integrieren. Er kann dazu beitragen, häufige Brennerstarts und ineffiziente Betriebszustände bei geringer Wärmeabnahme zu vermeiden.
Normen, Gesetze und Haftung
Für Pelletbrenner ist unter anderem die DIN EN 15270: Pelletbrenner für kleine Heizkessel - Definitionen, Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung relevant. Sie behandelt Anforderungen, Prüfverfahren und Kennzeichnung von Pelletbrennern für kleine Heizkessel. Sie ersetzt jedoch nicht die Prüfung der konkreten Kombination aus Brenner, Kesselkörper und übrigen Anlagenkomponenten. Daneben gilt die Feuerungsverordnung der Länder (FeuV).
Seit dem 29. Juli 2026 gilt außerdem das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG). Die bisherige pauschale Vorgabe des GEG, dass neu eingebaute Heizungen mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, ist entfallen. Stattdessen ist die Heizungswahl grundsätzlich technologieoffener gestaltet; Biomasseheizungen gehören weiterhin zu den möglichen Heizsystemen.
Wird ein bestehender Heizkessel mit einem nicht vom Hersteller dafür vorgesehenen Pelletbrenner kombiniert, muss geprüft werden, ob durch den Umbau eine neue bzw. wesentlich veränderte Feuerungsanlage entsteht und welche Konformitäts- und Sicherheitsanforderungen daraus resultieren. Eine solche Verantwortung liegt nicht immer automatisch beim Betreiber oder beim ausführenden Heizungsbauer. Die Zuständigkeit sollte deshalb bereits vor der Umsetzung eindeutig zwischen den beteiligten Unternehmen und gegebenenfalls dem Betreiber geklärt werden.
Vor Inbetriebnahme ist in jedem Fall eine Eignungsprüfung und Abnahme durch den bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister erforderlich. Er prüft auch, ob die Feinstaubwerte der Anlage als Gesamtsystem der aktuell geltenden Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) entsprechen oder ob ggf. ein elektrostatischer Partikelabscheider erforderlich ist.
Wirtschaftlichkeit und Förderfähigkeit
Pelletbrenner sind in unterschiedlichen Leistungsbereichen erhältlich. Sie können somit vom Einfamilienhaus bis hin zur Industrieanlage eingesetzt werden. Je nach Ausführung verfügen sie beispielsweise über automatische Brennstoffzufuhr, automatische Zündung, Reinigungsfunktionen und unterschiedliche Regelungskonzepte. Die technischen Möglichkeiten und der Wartungsaufwand unterscheiden sich je nach Hersteller und Anlagenkonzept.
Ob die Umrüstung eines bestehenden Kessels mit einem Pelletbrenner förderfähig ist, hängt von der konkreten Ausführung und den Förderbedingungen ab. Die aktuelle Heizungsförderung der KfW sieht für Biomasseheizungen eine Grundförderung von dreißig Prozent der förderfähigen Kosten vor; eine nicht als förderfähiges System anerkannte Kombination aus bestehendem Kessel und nachgerüstetem Brenner kann jedoch von der Förderung ausgeschlossen sein. Die Förderfähigkeit sollte daher vor Beginn der Arbeiten geprüft werden. Unter Umständen kann der Preisvorteil der Umrüstung gegenüber einem voll förderfähigen, neuen Heizsystem durch zusätzliche technische Maßnahmen und eine geringere Förderfähigkeit deutlich kleiner ausfallen als zunächst angenommen.
Vor- und Nachteile auf einen Blick
Vorteile:
- Geringere Investitionskosten gegenüber einem vollständigen Austausch können möglich sein
- Geringerer baulicher Eingriff im Heizraum
- Weiterverwendung geeigneter Teile der bestehenden Hydraulik
- Weiterverwendung des vorhandenen Kesselkörpers möglich
- Umstieg von einem fossilen Brennstoff auf Holzpellets
- Unter bestimmten Voraussetzungen Fördermöglichkeiten für Biomasseheizungen
Nachteile:
- Kesselkörper und Pelletbrenner müssen technisch miteinander kompatibel sein
- Zusätzlicher Platzbedarf für Pelletlagerung und Fördersystem
- Anpassung oder Sanierung des Schornsteins kann erforderlich sein
- Je nach Anlagenkonzept kann ein Pufferspeicher erforderlich oder sinnvoll sein
- Höherer Wartungs- und Reinigungsaufwand als bei vielen fossilen Heizsystemen
- Asche muss regelmäßig entfernt und entsorgt werden
- Bei nicht vom Hersteller vorgesehenen Kombinationen sind Verantwortlichkeiten für Planung, Sicherheit und Konformität besonders sorgfältig zu klären
- Eine Förderung ist bei der konkreten Umrüstung nicht automatisch gewährleistet
Resümee
Die Umrüstung eines bestehenden Heizkessels auf Pelletbetrieb kann eine Möglichkeit sein, Teile einer vorhandenen Heizungsanlage weiterzuverwenden und den Aufwand eines vollständigen Austauschs zu reduzieren. Sie ist jedoch kein universell einsetzbares Verfahren: Entscheidend sind der Zustand und die Bauart des vorhandenen Kessels, die Kompatibilität mit dem Pelletbrenner, die Abgasführung und die Lager- und Fördertechnik.
Vor der Entscheidung sollten deshalb die technische Eignung des Kessels, die Anforderungen an Schornstein und Emissionen, die notwendigen Zusatzkomponenten sowie die rechtlichen Verantwortlichkeiten geprüft werden. Ebenso sollte die konkrete Förderfähigkeit geklärt und den Kosten einer vollständigen, förderfähigen Biomasseanlage gegenübergestellt werden. Erst auf dieser Grundlage lässt sich beurteilen, ob die Umrüstung tatsächlich die wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist.
Fachwissen zum Thema
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