Niedrigenergiebauweise
Mit dem Begriff Niedrigenergiebauweise wird ein energetischer Standard von Gebäuden bezeichnet, der mit seinem maximal zulässigen Energieverbrauch seit Februar 2002 gesetzlich definiert war. Mit Einführung der Energieeinsparverordnung 2002 (EnEV) war das Niedrigenergiehaus der allgemein gültiger Begriff bzw. der gültige Baustandard für Neubauten. Mit der Novellierung der EnEV 2007, 2009 und 2014 wurden die Anforderungen über den Niedrigenergiestandard hinaus erhöht. Bis zum Jahr 2021 wird der Niedrigstenergiehausstandard angestrebt, mit ihm sollen Gebäude zu nearly zero-energy-buildings werden.
Die EnEV 2002 begrenzte in Abhängigkeit vom Kompaktheitsgrad (A/V-Verhältnis) den spezifischen Transmissionswärmeverlust HT des Gebäudes und den Primärenergiebedarf. Damit wurde der Jahresheizwärmebedarf eines Niedrigenergiehauses auf 35-75 kWh/m² festgelegt.
Vorreiter in der Entwicklung von Niedrigenergiehäusern waren
Kanada und die skandinavischen Länder. Seit 1979 gilt dort der
Begriff „low energie house“ für Baustandards, die einen gegenüber
der damals gültigen Baunorm mehr als halbierten Heizwärmebedarf
haben.
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