Nebenwegübertragung und Bau-Schalldämm-Maß

Im Allgemeinen ist damit zu rechnen, dass ein Teil der Schallübertragung unter Beteiligung der flankierenden Bauteile erfolgt. Auf der Abbildung sind die Luftschallübertragungswege zwischen benachbarten Räumen schematisch dargestellt. D und d stehen für die Direktschall-, F und f für die Flankenschallübertragung; Groß- bzw. Kleinbuchstaben weisen auf die Anregung bzw. auf die Abstrahlung hin.

Neben der Flankenschallübertragung ergeben sich oft zusätzliche Schallübertragungswege durch Öffnungen, z.B. bei Rohrdurchführungen, Schächten oder Kanälen. Gemeinsam mit den Flankenwegen bezeichnet man alle diese zusätzlichen Übertragungswege als Nebenwege.

Um die durch Nebenwegübertragung erhöhte Gesamtschalleistung zu berücksichtigen, wird als Maß für die Luftschalldämmung in Gebäuden ein Bau-Schalldämm-Maß R’ definiert:

    R' = 10 lg ( W1/( W2+ W3)) = 10 Lg (1 / τ) [dB]

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