Nassestrich

Estriche sind nach DIN 18560 Teil 1 als Bauteile auf einem tragenden Untergrund oder auf einer zwischenliegenden Trennschicht definiert. Sie sind unmittelbar als Boden nutzfähig.

Im Teil 2 der DIN 18560 werden Estriche auf Dämmschichten als Nassestriche bzw. schwimmende Estriche beschrieben, die auf ihrer Unterlage beweglich sind und keine unmittelbare Verbindung zu angrenzenden Bauteilen, z. B. Wänden oder Rohren haben.

Folgende Estricharten werden verwendet:

  • Zementestrich (ZE)
  • Anhydritestriche (AE)
  • Magnesiaestriche (ME)
  • Gussasphaltestriche (GE)
Der häufig ausgeführte Fußbodenaufbau für eine Massivdecke umfasst eine Trittschalldämmung,  eine Trennschicht und den Estrich. Wichtig ist dabei der Einsatz von Randstreifen (in Abb. 1 nicht dargestellt) zur Vermeidung von Schall- und Wärmebrücken.

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