Nachschließsicherheit

Die Nachschließsicherheit ist der Grad der Erschwerung, ein Schloss/einen Schließzylinder mit einem anderen als dem zugehörigen Schlüssel zu betätigen (nach DIN 18252). Erfüllt werden muss diese Bedingung auch noch nach 20.000 Schließvorgängen, um den Güteanforderungen zu genügen (nach RAL-RG 607/5).