Nachhaltigkeit im Gebäudebestand

In Deutschland ist der Gebäudesektor für etwa 40 Prozent der Treibhausgasemissionen (THG) verantwortlich – von der Errichtung über den Erhalt bis hin zum Betrieb der Gebäude (Quelle: Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung BBSR, 2020). Hinzu kommen ein enormer Rohstoffbedarf und Energieverbrauch, die es zur Herstellung von Baustoffen benötigt, eine dauerhafte Flächenversiegelung und nicht zu vernachlässigende Schadstoffemissionen einiger Baustoffe. Der Erhalt, Umbau und die energetische Verbesserung des Gebäudebestands sind somit zentrale Hebel für mehr Klimaschutz und Ressourcenschonung. Etwa 85 Prozent der Gebäude in Europa wurden vor 2000 errichtet, viele davon mit niedriger Energieeffizienz. Die jährliche Sanierungsrate liegt bei etwa einem Prozent. 

Sanierungsbedürftige Altbauten: Neben Konstruktion und energetischer Qualität sind auch vorhandene Schadstoffe, neue Nutzungsanforderungen sowie Möglichkeiten zur Umnutzung und Weiterverwendung von Bauteilen bei der Planung zu berücksichtigen
Umbau eines ehemaligen Krankenhauses zu Wohnungen in Berlin-Kreuzberg
Aufstockung eines Gewerbehofes in Berlin-Kreuzberg

Die Vielfalt der sanierungsbedürftigen Altbauten ist groß: Welche Teile schützenswert sind, welche eher nicht, welche Bausubstanz erhalten bleiben kann und welche ersetzt werden muss, dafür sind Fachkenntnisse und genaue Bestandsaufnahmen notwendig. Neben Konstruktion und energetischer Qualität sind dabei auch vorhandene Schadstoffe, die Nutzungsanforderungen sowie Möglichkeiten zur Umnutzung und Weiterverwendung von Bauteilen zu berücksichtigen.

Die nachhaltige Weiterentwicklung des Gebäudebestands wird heute zudem durch ein Zusammenspiel verschiedener Regelwerke bestimmt. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), das seit Juli 2026 das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst hat und teilweise Vorgaben der EPBD umsetzt, regelt die energetischen Anforderungen an Gebäude und die Modernisierung ihrer Wärmeversorgung. Ergänzend schafft das Wärmeplanungsgesetz (WPG) den Rahmen für die kommunale Wärmeplanung und die Dekarbonisierung der Wärmenetze. Hinzu kommen u. a. Landesbauordnungen, Denkmalschutzbestimmungen sowie Vorgaben des Kreislaufwirtschafts-, Abfall-, Boden- und Gefahrstoffrechts. Auf europäischer Ebene setzt die novellierte EU-Gebäuderichtlinie 2024/1275 (EPBD) zusätzliche Impulse für die Sanierung des Bestands und eine stärkere Betrachtung von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Gebäuden.

Gebäudebestand birgt Vielzahl von Potenzialen

Durch die Weiternutzung vorhandener Bauteile wie Fundamente, Wände oder Dächer können der Bedarf an neuen Baustoffen und die damit verbundenen Umweltwirkungen reduziert werden. Der Erhalt bestehender Strukturen unterstützt die Kreislaufwirtschaft, minimiert Abfälle und verringert die Umweltbelastung – durch eingesparte CO₂-Emissionen und Graue Energie. Im Sinne der Kreislaufwirtschaft sollte der Erhalt bestehender Bauteile grundsätzlich vor deren Austausch geprüft werden. Lassen sich Bauteile nicht am ursprünglichen Ort erhalten, können je nach technischer Eignung eine Wiederverwendung oder der Einsatz als Sekundärrohstoff in Betracht kommen. Sorgfältige Bestands- und Schadstofferfassungen sind Voraussetzung.

Auf städtebaulicher Ebene können Umbau, Umnutzung, Aufstockung, Nachverdichtung und die Reaktivierung leerstehender Gebäude einer zusätzlichen Bodenversiegelung entgegenwirken, natürliche Lebensräume schützen und den lokalen Wasserkreislauf erhalten. Eine standortbezogene Entscheidung für einen Neubau oder gegen einen Abriss ist unerlässlich – Klimaanpassungsstrategien sind immer mitzudenken.

Auch die energetische Sanierung bietet ökologische Potenziale: So können Maßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik den Heiz- und Kühlenergiebedarf verringern. Dabei ist abzuwägen, welcher zusätzliche Material- und Energieaufwand einer Sanierungsmaßnahme den über die Nutzungsdauer erzielbaren Einsparungen gegenübersteht.

Eine umfassende Nachhaltigkeitsbewertung des Gebäudebestands verbindet daher Bestandserhalt, Ressourcenschonung und Kreislaufwirtschaft mit Energieeffizienz, einer treibhausgasarmen Wärmeversorgung, Klimaanpassung sowie sozialen und funktionalen Anforderungen. Entscheidend ist nicht die einzelne Maßnahme, sondern eine Betrachtung des Gebäudes und seiner Nutzung über den gesamten Lebenszyklus.

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