Metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser

Publikation des Umweltbundesamtes

In der Regel hat das Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz in Deutschland eine sehr gute Qualität. Sollten doch mal Verunreinigungen festgestellt werden, sind diese meist durch falsche Materialien an Rohren, Armaturen oder Schläuchen der Trinkwasserinstallation im Gebäude begründet.

Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) dürfen Werkstoffe und Materialien, die für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser verwendet werden und Kontakt mit Trinkwasser haben, nicht

  • den Schutz der menschlichen Gesundheit mindern
  • den Geruch oder Geschmack des Wassers nachteilig verändern
  • Stoffe in Mengen ins Trinkwasser abgeben, die größer sind als dies bei Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik unvermeidbar ist.
Das Umweltbundesamt hat im Januar 2023 dazu die aktualisierte Bewertungsgrundlage für metallene Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser (Metall-Bewertungsgrundlage) herausgegeben. Diese enthält u. a. eine Positivliste mit metallenen Werkstoffen, deren trinkwasserhygienische Eignung bereits nachgewiesen ist. Eingesetzt werden sie zur Herstellung von Rohren, Armaturen, Rohrverbindern, Apparaten, Pumpen und den jeweiligen Komponenten.

Ab 10. April 2017 gilt diese Bewertungsgrundlage als verbindlich: Unternehmen und sonstige Inhabende von Wasserversorgungsanlagen müssen sicherzustellen, dass für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser ausschließlich Werkstoffe verwendet werden, die in der Positivliste enthalten sind.

Auf der unten aufgeführten Seite des Umweltbundesamtes steht das Dokument als Pdf-Datei zum kostenlosen Download zur Verfügung (siehe Surftipps).

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