Mauerwerk nach DIN
Das Deutsche Institut für Normung (DIN) ist 1975 einen Vertrag mit der Bundesrepublik Deutschland über eine Public-Private-Partnership eingegangen, mit der das DIN als einzige nationale Normungsorganisation anerkannt wird.
DIN-Normen sind das Ergebnis nationaler, europäischer oder internationaler Normungsarbeit. Jeder kann die Erstellung einer Norm beantragen. Normen werden von Ausschüssen beim DIN, bei den europäischen Normungsorganisationen CEN/CENELEC oder bei den internationalen Normungsorganisationen ISO/IEC nach festgelegten Grundsätzen, Verfahrens- und Gestaltungsregeln erarbeitet. DIN-Normen werden spätestens alle fünf Jahre auf Aktualität überprüft. Entspricht eine Norm nicht mehr dem Stand der Technik, so wird ihr Inhalt überarbeitet oder die Norm zurückgezogen.
Die Regeln des Mauerwerksbaus sind in den Technischen Baubestimmungen und den Bauaufsichtlichen Zulassungen aufgeführt. Grundlage ist die DIN EN 1996: Eurocode 6 - Bemessung und Konstruktion von Mauerwerksbauten.
Der Eurocode 6 gliedert sich in vier Teile:
- DIN EN 1996-1-1: Allgemeine Regeln für bewehrtes und
unbewehrtes Mauerwerk
enthält ausschließlich das genauere Berechnungsverfahren sowie die allgemeinen Grundlagen und Anwendungsregeln - DIN EN 1996-1-2: Allgemeine Regeln – Tragwerksbemessung im
Brandfall
Bestimmungen zur Bemessung im Brandfall mit der bekannten tabellarischen Ermittlung der Feuerwiderstandsdauer von Wänden (Heißbemessung) - DIN EN 1996-2: Planung, Auswahl der Baustoffe und Ausführung
von Mauerwerk
beinhaltet die im Titel der Norm genannten Themen und enthält im zugehörigen Nationalen Anhang auch die konstruktiven Regeln für zweischaliges Mauerwerk - DIN EN 1996-3: Vereinfachte Berechnungsmethoden für unbewehrte Mauerwerksbauten
Ihre Gültigkeit behalten hat auch die alte DIN 1053-4:
Mauerwerk - Teil 4: Fertigbauteile.
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